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E903 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Carnaubawachs, ein natuerliches Pflanzenwachs. Es wird als Glanzmittel und Ueberzugsmittel in Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln eingesetzt.
E903 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Carnaubawachs, ein natuerliches Pflanzenwachs. Es wird als Glanzmittel und Ueberzugsmittel in Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln eingesetzt.
E903 bezeichnet den Lebensmittelzusatzstoff Carnaubawachs (auch: Carnauba-Wachs), ein natuerlich vorkommendes Pflanzenwachs. Es wird aus den Blaettern der Carnaubapalme (Copernicia prunifera) gewonnen, die hauptsaechlich in Brasilien heimisch ist. Das Wachs wird aus dem Blattstaub der Palme extrahiert und zu einem feinen, gelblichen Pulver oder zu Platten verarbeitet.
In der Lebensmittelindustrie der Europaeischen Union ist E903 als Zusatzstoff zugelassen und wird vorrangig als Glanzmittel und Ueberzugsmittel verwendet. Es bildet auf der Oberflaeche von Lebensmitteln einen duennen, schuetzenden Film, der das Produkt glaenzend erscheinen laesst, die Haltbarkeit verlaengert und vor Feuchtigkeitsverlust schuetzt.
Carnaubawachs findet in einer Vielzahl von Lebensmitteln Anwendung. Typische Einsatzgebiete sind:
Carnaubawachs wird auch ausserhalb der Lebensmittelindustrie weitverbreitet genutzt:
E903 gilt von der Europaeischen Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der US-amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehoerde (FDA) als sicher. Die EFSA hat Carnaubawachs als Lebensmittelzusatzstoff neu bewertet und bestaetigte, dass keine Sicherheitsbedenken bei den zugelassenen Verwendungsmengen bestehen.
Carnaubawachs wird vom menschlichen Verdauungssystem nicht nennenswert absorbiert und unveraendert ausgeschieden. Es gilt daher als physiologisch inert, das heisst, es entfaltet im Koerper keine biologische Wirkung.
Allergische Reaktionen auf E903 sind extrem selten und in der wissenschaftlichen Literatur kaum dokumentiert. Es gibt keine bekannten Wechselwirkungen mit Medikamenten oder anderen Naehrstoffen.
In der Europaeischen Union ist E903 gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Lebensmittel, die mit Carnaubawachs behandelt wurden, muessen den Hinweis mit Glanzmittel oder die Bezeichnung Carnaubawachs bzw. die E-Nummer E903 auf der Verpackung tragen.
Carnaubawachs ist ein veganes und vegetarisches Produkt, da es ausschliesslich pflanzlichen Ursprungs ist. Es ist daher auch fuer Menschen geeignet, die eine pflanzliche Ernaehrungsweise bevorzugen.
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