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E912 (Montanesterwachs) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Oberflächenbehandlungsmittel zum Überziehen und Polieren von Früchten eingesetzt wird.
E912 (Montanesterwachs) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Oberflächenbehandlungsmittel zum Überziehen und Polieren von Früchten eingesetzt wird.
E912, bekannt als Montanesterwachs, ist ein synthetischer Lebensmittelzusatzstoff aus der Gruppe der Oberflächenbehandlungsmittel. Es handelt sich um einen Ester aus Montansäuren (langkettige gesättigte Fettsäuren, die aus dem Braunkohle-Montan-Wachs gewonnen werden) und mehrwertigen Alkoholen. In der Lebensmittelindustrie wird E912 als Überzugs- und Poliermittel eingesetzt, um Früchte und andere Lebensmittel mit einem schützenden, glänzenden Film zu versehen.
Montanesterwachs wird aus Montanwachs hergestellt, einem natürlich vorkommenden fossilen Wachs, das bei der Verarbeitung von Braunkohle (Lignit) gewonnen wird. Durch chemische Veresterung entsteht der Ester, der als Lebensmittelzusatzstoff E912 zugelassen ist. Obwohl es aus einem natürlichen Rohstoff stammt, gilt E912 aufgrund seiner chemischen Weiterverarbeitung als synthetischer Zusatzstoff.
E912 wird hauptsächlich zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten verwendet, um:
Typische Lebensmittel, bei denen E912 zum Einsatz kommt, sind unter anderem Zitrusfrüchte, Äpfel und andere Obstsorten, die im Handel als glänzend und frisch erscheinen sollen. E912 zählt zur Lebensmittelzusatzstoff-Kategorie der Überzugsmittel (Glazing Agents).
In der Europäischen Union ist E912 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Montanesterwachs bewertet. E912 darf ausschließlich zur Behandlung der Oberfläche bestimmter frischer Früchte verwendet werden und ist nicht für den Einsatz in anderen Lebensmittelkategorien zugelassen. Lebensmittel, die mit E912 behandelt wurden, müssen gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften entsprechend deklariert werden, typischerweise mit dem Hinweis gewachst auf der Verpackung oder am Verkaufsort.
E912 gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher für den Verbraucher. Die aufgenommene Menge durch den Verzehr behandelter Früchte ist in der Regel sehr gering, da sich der Wachsüberzug ausschließlich auf der Schale befindet. Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten:
Nach EU-Recht muss das Vorhandensein von E912 auf der Verpackung oder am Verkaufsort angegeben werden. Die Kennzeichnung erfolgt entweder über die E-Nummer E912 oder die Bezeichnung Montanesterwachs. Der Zusatz gewachst ist bei behandelten Früchten verpflichtend anzugeben.
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