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E914 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff auf Basis von oxidiertem Bienenwachs, der als Überzugsmittel für Obst und Süßwaren eingesetzt wird.
E914 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff auf Basis von oxidiertem Bienenwachs, der als Überzugsmittel für Obst und Süßwaren eingesetzt wird.
E914 bezeichnet oxidiertes Bienenwachs, einen natürlichen Lebensmittelzusatzstoff, der durch kontrollierte Oxidation von gewöhnlichem Bienenwachs (E901) gewonnen wird. Er gehört zur Gruppe der Überzugsmittel und Trennmittel und wird in der Lebensmittelindustrie sowie in der Kosmetik eingesetzt. In der Europäischen Union ist E914 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, jedoch nur für bestimmte Anwendungen.
Bienenwachs wird von Honigbienen (Apis mellifera) produziert und dient im Bienenstock als Baumaterial für die Waben. Zur Herstellung von E914 wird dieses natürliche Bienenwachs einer kontrollierten Oxidation unterzogen, bei der es mit Sauerstoff oder Ozon behandelt wird. Dadurch verändern sich bestimmte chemische Eigenschaften des Wachses, insbesondere seine Konsistenz und Hafteigenschaften. Das Endprodukt ist ein hellgelbes bis weißes, leicht sprödes Wachs.
E914 wird hauptsächlich als Überzugsmittel eingesetzt, um die Oberfläche von Lebensmitteln zu versiegeln und ihnen einen glänzenden Schutzfilm zu verleihen. Typische Anwendungsbereiche sind:
In der EU ist der Einsatz von E914 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt und auf spezifische Lebensmittelkategorien beschränkt.
E914 gilt bei bestimmungsgemäßer Verwendung als sicher für den menschlichen Verzehr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat oxidiertes Bienenwachs bewertet und keine gesundheitlichen Bedenken bei den zugelassenen Anwendungsmengen festgestellt. Da E914 aus natürlichem Bienenwachs gewonnen wird, kann es jedoch für Personen mit einer Allergie gegen Bienenprodukte oder Propolis relevant sein. Menschen mit entsprechenden Allergien sollten Produkte, die E914 enthalten, mit Vorsicht konsumieren.
Da E914 ein tierisches Produkt ist – es wird von Bienen erzeugt –, gilt es nicht als vegan. Für Menschen, die eine vegane Ernährung bevorzugen, ist es wichtig, die Zutatenliste von verarbeiteten Lebensmitteln zu prüfen.
Lebensmittel, die E914 enthalten, müssen dies gemäß den europäischen Kennzeichnungsvorschriften in der Zutatenliste ausweisen, entweder unter der Bezeichnung E914 oder als oxidiertes Bienenwachs. Bei unverpacktem Frischobst mit Wachsüberzug besteht ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht.
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