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E920 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff L-Cystein, eine Aminosäure, die als Mehlbehandlungsmittel in Backwaren eingesetzt wird, um Teige geschmeidiger zu machen.
E920 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff L-Cystein, eine Aminosäure, die als Mehlbehandlungsmittel in Backwaren eingesetzt wird, um Teige geschmeidiger zu machen.
E920 ist die europäische Bezeichnung für L-Cystein, eine schwefelhaltige Aminosäure, die als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist. In der Lebensmittelindustrie wird E920 hauptsächlich als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt. Es verbessert die Teigverarbeitbarkeit und reduziert die Knetzeit bei der industriellen Backwarenherstellung.
L-Cystein kann aus verschiedenen Quellen gewonnen werden:
Verbraucher, die auf die Herkunft achten möchten, sollten beim Hersteller nachfragen, da die Quelle auf der Zutatenliste nicht angegeben werden muss.
E920 wird vor allem in folgenden Produkten eingesetzt:
In der EU ist E920 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 für bestimmte Lebensmittelkategorien zugelassen. Es gilt das Prinzip quantum satis, d. h., es darf nur in der technologisch notwendigen Menge verwendet werden.
L-Cystein enthält eine reaktive Thiolgruppe (-SH), die in der Lage ist, Disulfidbrücken im Gluten-Netzwerk des Teigs zu spalten. Dadurch wird das Glutennetzwerk gelockert, der Teig wird weicher, dehnbarer und lässt sich maschinell leichter verarbeiten. Dies verkürzt die industrielle Knetzeit erheblich und verbessert die Gleichmäßigkeit der Backwaren.
L-Cystein ist eine natürlich vorkommende Aminosäure, die auch im menschlichen Körper produziert wird und in proteinreichen Lebensmitteln wie Fleisch, Eiern, Hülsenfrüchten und Getreide enthalten ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E920 als sicher eingestuft. Es wurde kein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) festgelegt, da keine gesundheitlichen Bedenken bei üblicher Verwendung bestehen.
Für die meisten Menschen ist E920 in Lebensmitteln unbedenklich. Personen mit seltenen Stoffwechselstörungen wie Cystinurie sollten jedoch ihren Arzt konsultieren.
In der Europäischen Union muss E920 auf der Zutatenliste entweder als E920 oder als L-Cystein deklariert werden. Die Herkunft (tierisch, pflanzlich oder synthetisch) muss jedoch nicht angegeben werden, was für bestimmte Verbrauchergruppen (Veganer, bestimmte Religionsgemeinschaften) relevant sein kann.
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