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E939 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code fuer Helium, ein farb- und geruchloses Edelgas, das in der Lebensmittelindustrie als Treibgas und Schutzgas eingesetzt wird.
E939 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Code fuer Helium, ein farb- und geruchloses Edelgas, das in der Lebensmittelindustrie als Treibgas und Schutzgas eingesetzt wird.
E939 ist die offizielle EU-Kennzeichnung fuer Helium (chemisches Symbol: He), ein natuerlich vorkommendes, farbloses, geruchloses und nicht brennbares Edelgas. In der Lebensmittelindustrie wird Helium als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Kategorie der Treibgase und Schutzgase (auch Verpackungsgase genannt) eingesetzt. Es gehoert zur Gruppe der Edelgase und ist chemisch weitgehend inert, das heisst, es geht keine Verbindungen mit anderen Stoffen ein.
Helium (E939) wird in der Lebensmittelverarbeitung und -verpackung fuer verschiedene technologische Zwecke eingesetzt:
Helium ist das zweitleichteste Element im Periodensystem (Ordnungszahl 2). Es ist in der Natur als einatomiges Gas vorhanden und gehoert zur Gruppe 18 (Edelgase). Aufgrund seiner chemischen Inertheit reagiert Helium unter normalen Bedingungen mit keinem anderen Stoff und hinterlasst in Lebensmitteln weder Geschmack noch Geruch noch Rueckstaende. Es ist nicht brennbar und nicht toxisch.
Helium gilt als physiologisch inert und ist fuer den Menschen in normalen Konzentrationen vollkommen unschaedlich. Es ist in Lebensmitteln nicht reaktiv und verbleibt nicht im Produkt. Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere internationale Behoerden stufen Helium als sicheren Lebensmittelzusatzstoff ein. Es bestehen keine bekannten toxikologischen Risiken durch den Einsatz von Helium als Lebensmittelzusatzstoff bei bestimmungsgemaessem Gebrauch.
Wichtig: Das direkte Einatmen von reinem Helium aus Druckbehaeltern kann gefaehrlich sein, da es den Sauerstoff in der Lunge verdraengt und zu Erstickung fuehren kann. Dies ist jedoch kein lebensmittelspezifisches Risiko, sondern eine allgemeine Sicherheitshinweis fuer den Umgang mit dem Gas.
Helium (E939) ist in der Europaeischen Union als Lebensmittelzusatzstoff gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Es wird in der Zusatzstoffgruppe der Treibgase und Verpackungsgase gefuehrt. In Lebensmitteln, bei deren Herstellung oder Verpackung Helium eingesetzt wurde, muss dieser Zusatzstoff auf der Verpackung nicht zwingend als Zutat deklariert werden, sofern er keine technologische Funktion im Endprodukt ausueb. In vielen Faellen ist Helium jedoch als Verpackungsgas auf der Zutatenliste oder im Rahmen der Schutzgasatmosphaere-Kennzeichnung angegeben.
Neben Helium (E939) sind in der EU weitere Gase als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, darunter:
Im Vergleich zu Stickstoff oder Argon ist Helium deutlich teurer in der Herstellung und Gewinnung, weshalb es in der Lebensmittelindustrie seltener eingesetzt wird. Argon und Stickstoff sind die bevorzugten Schutzgase fuer die Lebensmittelverpackung.
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