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E959 (Neohesperidin DC) ist ein synthetischer Süßstoff aus Zitrusfrüchten, der als Intensivsüßungsmittel in Lebensmitteln und Getränken eingesetzt wird.
E959 (Neohesperidin DC) ist ein synthetischer Süßstoff aus Zitrusfrüchten, der als Intensivsüßungsmittel in Lebensmitteln und Getränken eingesetzt wird.
E959, bekannt als Neohesperidin-Dihydrochalkon (kurz: Neohesperidin DC), ist ein synthetischer Süßstoff, der aus Neohesperidin gewonnen wird – einem natürlichen Flavonoid, das in der Schale von Bitterorangen (Citrus aurantium) vorkommt. Durch eine chemische Hydrierung wird Neohesperidin in Neohesperidin DC umgewandelt, das eine intensive Süßkraft besitzt. Es zählt zur Gruppe der Intensivsüßungsmittel und ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Neohesperidin DC ist etwa 250- bis 1800-mal süßer als Saccharose (Haushaltszucker), abhängig von der Konzentration und dem Lebensmittelmedium. Es hat einen charakteristisch menthol- oder lakritzartigen Nachgeschmack, weshalb es in der Regel in Kombination mit anderen Süßstoffen oder Aromastoffen verwendet wird, um einen ausgewogeneren Geschmack zu erzielen. Bei sehr niedrigen Konzentrationen kann es auch als Geschmacksverstärker wirken, ohne einen spürbaren Eigengeschmack zu hinterlassen.
E959 ist gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Es darf in einer Vielzahl von Lebensmittelkategorien eingesetzt werden, darunter:
Die zulässigen Höchstmengen (ADI-Wert: Acceptable Daily Intake) wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf 5 mg pro kg Körpergewicht und Tag festgelegt.
Als Intensivsüßungsmittel bietet E959 mehrere potenzielle Vorteile:
Neohesperidin DC gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb der festgelegten Höchstmengen als sicher. Die EFSA hat den Stoff mehrfach bewertet und keine Hinweise auf Kanzerogenität, Genotoxizität oder reproduktionstoxische Wirkungen gefunden. Bei übermäßigem Verzehr können bei manchen Personen leichte Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Personen mit einer bekannten Überempfindlichkeit gegenüber Zitrusfrüchten sollten Produkte mit E959 mit Vorsicht konsumieren.
Lebensmittel, die E959 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften in der Zutatenliste angeben – entweder als E959 oder als Neohesperidin DC. Es besteht keine Pflicht zu einem Warnhinweis wie bei Aspartam (E951).
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