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E960 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff auf Basis von Steviolglykosiden, gewonnen aus der Stevia-Pflanze. Er dient als kalorienarmer Süßstoff in Lebensmitteln und Getränken.
E960 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff auf Basis von Steviolglykosiden, gewonnen aus der Stevia-Pflanze. Er dient als kalorienarmer Süßstoff in Lebensmitteln und Getränken.
E960 ist die europäische Bezeichnung für Steviolglykoside, eine Gruppe natürlicher Süßungsmittel, die aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen werden. Die Verbindungen sind 200- bis 300-mal süßer als herkömmlicher Haushaltszucker (Saccharose), liefern jedoch so gut wie keine Kalorien. In der Europäischen Union ist E960 seit 2011 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Die Stevia-Pflanze stammt ursprünglich aus Südamerika, insbesondere aus Paraguay und Brasilien, wo sie von indigenen Völkern seit Jahrhunderten als natürliches Süßungsmittel genutzt wurde. Für die industrielle Herstellung von E960 werden die Blätter der Pflanze getrocknet und mit Wasser extrahiert. Anschließend werden die enthaltenen Steviolglykoside gereinigt und konzentriert. Die wichtigsten Einzelverbindungen sind Steviosid und Rebaudiosid A, wobei Rebaudiosid A als angenehmer im Geschmack gilt, da es weniger Bitternoten aufweist.
E960 wird als Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, darunter:
Da E960 hitzebeständig ist, kann es auch zum Backen und Kochen verwendet werden, wenngleich das Volumen von Zucker nicht ersetzt wird. Häufig wird E960 mit anderen Süßstoffen oder Füllstoffen kombiniert, um ein ausgewogeneres Geschmacksprofil zu erzielen.
Steviolglykoside werden nach der Aufnahme im Dünndarm kaum resorbiert. Erst im Dickdarm werden sie durch Darmbakterien in Steviol umgewandelt, das dann in der Leber weiter verstoffwechselt und über den Urin ausgeschieden wird. Da Steviolglykoside den Blutzucker nicht oder nur minimal beeinflussen, sind sie besonders für Menschen mit Diabetes mellitus oder einem erhöhten Risiko für Stoffwechselerkrankungen von Interesse.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E960 als sicher eingestuft und einen akzeptablen täglichen Einnahmewert (ADI – Acceptable Daily Intake) von 4 mg pro Kilogramm Körpergewicht (berechnet als Stevioläquivalent) festgelegt. Bei normaler Nahrungsaufnahme wird dieser Wert in der Regel nicht überschritten.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gilt E960 als gut verträglich. In sehr hohen Mengen wurden in Einzelfällen folgende Beschwerden berichtet:
Schwangere und stillende Frauen sollten den Konsum von Steviaextrakten mit ihrem Arzt besprechen, da die Datenlage für diese Personengruppen noch begrenzt ist.
Lebensmittel, die E960 enthalten, müssen laut EU-Recht entsprechend gekennzeichnet werden. Auf der Zutatenliste erscheint der Stoff entweder als E960 oder unter dem Namen Steviolglykoside. Zusätzlich muss der Hinweis enthält eine Phenylalaninquelle entfallen, da E960 – im Gegensatz zu einigen anderen Süßstoffen – kein Phenylalanin enthält.
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