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E962 (Neotam) ist ein synthetischer Hochintensitätssüßstoff, der in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist und eine vielfach höhere Süßkraft als Zucker besitzt.
E962 (Neotam) ist ein synthetischer Hochintensitätssüßstoff, der in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist und eine vielfach höhere Süßkraft als Zucker besitzt.
E962, bekannt unter dem Namen Neotam, ist ein künstlicher Süßstoff aus der Gruppe der Hochintensitätssüßstoffe. Er wurde von der Firma NutraSweet entwickelt und ist ein chemisches Derivat von Aspartam (E951). Im Vergleich zu normalem Haushaltszucker (Saccharose) besitzt Neotam eine etwa 7.000- bis 13.000-fach höhere Süßkraft. Dadurch wird er nur in sehr geringen Mengen eingesetzt. In der Europäischen Union ist E962 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe offiziell zugelassen.
Neotam wird synthetisch hergestellt. Es handelt sich um ein Dipeptid-Derivat, das chemisch aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin aufgebaut ist, wobei eine zusätzliche chemische Gruppe (3,3-Dimethylbutyl) an das Stickstoffatom gebunden ist. Diese strukturelle Veränderung verhindert im Gegensatz zu Aspartam, dass Neotam im Körper zu freiem Phenylalanin abgebaut wird. Daher gilt E962 als sicher für Personen mit Phenylketonurie (PKU) und muss nicht entsprechend gekennzeichnet werden.
Aufgrund seiner extremen Süßkraft wird Neotam nur in sehr kleinen Mengen verwendet. Es ist hitzestabil und kann daher auch beim Kochen und Backen eingesetzt werden. Typische Anwendungsgebiete in der Lebensmittelindustrie umfassen:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) haben Neotam als sicher für den menschlichen Verzehr eingestuft. Die EFSA hat einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) von 0–2 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt. Bei den üblichen Verwendungsmengen in Lebensmitteln wird dieser Wert in der Regel deutlich unterschritten.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung des ADI-Wertes gilt Neotam als gut verträglich. Da es im Gegensatz zu Aspartam kein freies Phenylalanin freisetzt, ist es auch für Menschen mit Phenylketonurie unbedenklich. Einige Personen berichten bei empfindlichem Magen von leichten Verdauungsbeschwerden, jedoch sind diese Berichte selten. Die Datenlage zu möglichen Langzeitauswirkungen wird von Behörden regelmäßig überprüft.
In der EU müssen Lebensmittel, die E962 enthalten, diesen Zusatzstoff in der Zutatenliste entweder unter der E-Nummer E962 oder unter dem Namen Neotam ausweisen. Anders als Aspartam (E951) ist keine Phenylketonurie-Warnung erforderlich.
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