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Eugenik bezeichnet eine historische Bewegung, die darauf abzielte, die genetischen Eigenschaften der Menschheit gezielt zu beeinflussen. Sie gilt heute als wissenschaftlich überholt und ethisch abzulehnen.
Eugenik bezeichnet eine historische Bewegung, die darauf abzielte, die genetischen Eigenschaften der Menschheit gezielt zu beeinflussen. Sie gilt heute als wissenschaftlich überholt und ethisch abzulehnen.
Der Begriff Eugenik (von griech. eu = gut, genos = Herkunft, Abstammung) bezeichnet eine politische und wissenschaftliche Bewegung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, die darauf abzielte, die genetische Zusammensetzung der menschlichen Bevölkerung durch gezielte Eingriffe zu verbessern. Der Begriff wurde 1883 vom britischen Wissenschaftler Francis Galton geprägt. Eugenik wird heute von der Wissenschaft und Gesellschaft als pseudowissenschaftlich, rassistisch und zutiefst unethisch abgelehnt.
Die eugenische Bewegung entstand im späten 19. Jahrhundert, beeinflusst von den Evolutionstheorien Charles Darwins und dem aufkommenden Interesse an der Vererbungslehre. Man unterschied zwischen zwei Formen:
Eugenische Ideen fanden im frühen 20. Jahrhundert weite Verbreitung, unter anderem in den USA, Großbritannien, Schweden und Deutschland. Im nationalsozialistischen Deutschland erreichte die negative Eugenik ihren verbrecherischen Höhepunkt: Sie bildete die ideologische Grundlage für das sogenannte Erbgesundheitsgesetz von 1933, das zur Zwangssterilisierung von über 400.000 Menschen führte, sowie für den Holocaust und das Programm der Aktion T4, bei dem Menschen mit Behinderungen systematisch ermordet wurden.
Eugenik basiert auf grundlegenden wissenschaftlichen Irrtümern und ethischen Verfehlungen:
Die Fortschritte in der Humangenetik, etwa durch Pränataldiagnostik, Gentherapie oder das präimplantationsdiagnostische Screening (PID), werfen neue ethische Fragen auf. Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang mitunter von einer Gefahr eines neuen, liberalen Eugenismus. Die moderne Bioethik betont jedoch den entscheidenden Unterschied: Heutige genetische Medizin zielt darauf ab, individuellem Leid vorzubeugen, basiert auf freiwilliger und informierter Entscheidung und respektiert die Autonomie jedes Einzelnen. Eine staatlich verordnete oder erzwungene Selektion von Menschen ist mit den Grundsätzen der modernen Medizin und den internationalen Menschenrechten unvereinbar.
Eugenische Praktiken sind in Deutschland und weltweit durch zahlreiche Gesetze und internationale Abkommen verboten und geächtet. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt die Würde des Menschen als unantastbar (Art. 1 GG). Die Gendiagnostik in Deutschland ist durch das Gendiagnostikgesetz (GenDG) streng reguliert, um Diskriminierung auf der Grundlage genetischer Merkmale zu verhindern. Auf internationaler Ebene verbietet die UNESCO-Deklaration über das menschliche Genom (1997) jede Form von Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale.
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