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Die Fissurenversiegelung ist eine präventive Zahnbehandlung, bei der die Rillen der Backenzähne mit Kunststoff versiegelt werden, um Karies vorzubeugen.
Die Fissurenversiegelung ist eine präventive Zahnbehandlung, bei der die Rillen der Backenzähne mit Kunststoff versiegelt werden, um Karies vorzubeugen.
Die Fissurenversiegelung ist eine vorbeugende Maßnahme in der Zahnmedizin, bei der die natürlichen Rillen und Grübchen (sogenannte Fissuren und Grübchen) auf den Kauflächen der Backenzähne mit einem dünnflüssigen Kunststoffmaterial versiegelt werden. Diese Vertiefungen sind besonders anfällig für die Entstehung von Karies, da sich dort Speisereste und Bakterien leicht festsetzen können und durch Zahnbürsten schwer zu entfernen sind.
Die Fissurenversiegelung wird vor allem für Kinder und Jugendliche empfohlen, kurz nachdem die bleibenden Backenzähne (Molaren) durchgebrochen sind. Dies geschieht typischerweise im Alter von 6 bis 7 Jahren für die ersten Molaren und zwischen 11 und 14 Jahren für die zweiten Molaren. Auch bei Erwachsenen mit tiefen Fissuren und erhöhtem Kariesrisiko kann die Versiegelung sinnvoll sein.
Der Eingriff ist schmerzfrei und benötigt in der Regel keine Betäubung. Er läuft typischerweise in folgenden Schritten ab:
Studien zeigen, dass die Fissurenversiegelung die Entstehung von Karies an den Kauflächen der Backenzähne um bis zu 80 Prozent reduzieren kann. Die Schutzwirkung hält in der Regel mehrere Jahre an, sofern die Versiegelung intakt bleibt. Regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt sind wichtig, um den Zustand der Versiegelung zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern.
Für die Fissurenversiegelung werden überwiegend Composite-Kunststoffe (harz-basierte Materialien) verwendet. In der Vergangenheit wurden auch Materialien auf Basis von Bisphenol A (BPA) eingesetzt, was zu Diskussionen über die Sicherheit geführt hat. Moderne Versiegelungsmaterialien sind jedoch in der Regel BPA-frei oder geben nur minimale Mengen ab, die nach aktuellem wissenschaftlichem Stand als unbedenklich gelten. Alternativ stehen auch glasionomerzementbasierte Materialien zur Verfügung.
In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für die Fissurenversiegelung der bleibenden Molaren bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren. Für Erwachsene müssen die Kosten in der Regel selbst getragen oder über eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
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