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Ein Geburtshaus ist eine außerklinische Einrichtung, in der Hebammen natürliche Geburten begleiten. Es bietet eine wohnliche Atmosphäre als Alternative zur Krankenhausgeburt.
Ein Geburtshaus ist eine außerklinische Einrichtung, in der Hebammen natürliche Geburten begleiten. Es bietet eine wohnliche Atmosphäre als Alternative zur Krankenhausgeburt.
Ein Geburtshaus ist eine selbständige, außerklinische Einrichtung, in der ausgebildete Hebammen Schwangere während der Geburt betreuen. Im Gegensatz zu einem Krankenhaus bietet ein Geburtshaus eine wohnliche, familiäre Umgebung, die auf eine natürliche und selbstbestimmte Geburt ausgerichtet ist. Gebärende können hier aktiv über den Ablauf ihrer Geburt mitbestimmen und werden von einer kontinuierlichen Hebammenbetreuung begleitet.
Ein Geburtshaus ist in erster Linie für gesunde Schwangere mit unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf und einem Einlingskind geeignet. Vor der Aufnahme in ein Geburtshaus findet in der Regel eine sorgfältige Risikoprüfung durch die betreuenden Hebammen statt.
Nicht geeignet ist ein Geburtshaus für Risikoschwangerschaften, Mehrlingsgeburten, Schwangerschaften mit bekannten Komplikationen wie Präeklampsie oder geplante Kaiserschnittgeburten.
Der Ablauf im Geburtshaus ist auf einen möglichst natürlichen Geburtsprozess ausgelegt. Die Hebammen begleiten die Gebärende von Beginn der Wehen bis zur Nachsorge.
Bereits während der Schwangerschaft finden in der Regel Vorgespräche und Beratungstermine im Geburtshaus statt. Die werdende Mutter lernt die Hebammen kennen und kann alle Fragen zum Geburtsplan und zum Ablauf klären.
Im Geburtshaus stehen verschiedene natürliche Schmerzlinderungsmethoden zur Verfügung, wie zum Beispiel:
Eine Periduralanästhesie (PDA) ist im Geburtshaus in der Regel nicht verfügbar, da diese einen Anästhesisten und entsprechende klinische Infrastruktur erfordert.
Nach der Geburt verbleiben Mutter und Kind für einige Stunden im Geburtshaus zur Beobachtung. Bei unkompliziertem Verlauf können sie in der Regel wenige Stunden nach der Geburt nach Hause entlassen werden. Die Hebamme übernimmt anschließend die Wochenbettbetreuung zu Hause.
Gebärhäuser sind verpflichtet, Kooperationsverträge mit nahegelegenen Krankenhäusern zu unterhalten. Im Falle von Komplikationen während der Geburt kann die Gebärende schnell in eine Klinik verlegt werden. Studien zeigen, dass bei sorgfältiger Selektion geeigneter Schwangerer die Sicherheit einer Hausgeburt im Geburtshaus vergleichbar mit einer klinischen Geburt ist.
In Deutschland werden die Leistungen eines Geburtshauses von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel erstattet, sofern die Einrichtung zugelassen ist. Dies umfasst die Hebammenbetreuung während der Geburt sowie die Wochenbettbetreuung. Zusätzliche Leistungen können je nach Einrichtung kostenpflichtig sein. In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche, aber je nach Versicherungssystem unterschiedliche Regelungen.
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