Natriumbenzoat (E211) – Konservierungsmittel erklärt
Natriumbenzoat (E211) ist ein weit verbreitetes Konservierungsmittel in Lebensmitteln und Getränken. Es hemmt das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen.
Wissenswertes über "Natriumbenzoat"
Natriumbenzoat (E211) ist ein weit verbreitetes Konservierungsmittel in Lebensmitteln und Getränken. Es hemmt das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen.
Was ist Natriumbenzoat?
Natriumbenzoat (chemische Bezeichnung: Natriumsalz der Benzoesäure) ist ein synthetisch hergestelltes Konservierungsmittel, das in der Lebensmittelindustrie unter der EU-Zusatzstoffnummer E211 zugelassen ist. Es entsteht durch die Neutralisation von Benzoesäure mit Natriumhydroxid und liegt als weißes, geruch- und nahezu geschmackloses Pulver vor. Natürlich kommt Benzoesäure in geringen Mengen in einigen Lebensmitteln wie Preiselbeeren, Zimt und Nelken vor.
Anwendung und Vorkommen
Natriumbenzoat wird vorwiegend in sauren Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, da es in einem pH-Wert-Bereich unter 4,5 am wirksamsten ist. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
- Erfrischungsgetränke und Limonaden
- Fruchtsäfte und Fruchtnektare
- Salatdressings, Saucen und Marinaden
- Marmeladen und Konfitüren
- Saure Gurken und eingelegtes Gemüse
- Pharmazeutische Produkte und Kosmetika
In der Europäischen Union ist die Verwendung von Natriumbenzoat streng geregelt. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie und liegen typischerweise zwischen 150 und 500 mg pro Liter bzw. Kilogramm.
Wirkmechanismus
Natriumbenzoat wirkt konservierend, indem es in saurer Umgebung in seine aktive Form – die Benzoesäure – umgewandelt wird. Die undissoziierte Benzoesäure kann die Zellmembran von Mikroorganismen durchdringen und dort den intrazellulären pH-Wert senken. Dadurch werden lebenswichtige Stoffwechselprozesse der Mikroorganismen, insbesondere die Glykolyse, gehemmt. Das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen wird so effektiv unterdrückt.
Sicherheit und gesundheitliche Aspekte
Allgemeine Sicherheitsbewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufen Natriumbenzoat bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der zulässigen Höchstmengen als sicher für die allgemeine Bevölkerung ein. Der akzeptable tägliche Aufnahmewert (ADI) liegt bei 5 mg pro Kilogramm Körpergewicht.
Benzol-Bildung
Ein bedeutsamer Sicherheitsaspekt ist die mögliche Bildung von Benzol, einem krebserregenden Stoff. In Gegenwart von Ascorbinsäure (Vitamin C) und bestimmten Metallionen wie Eisen oder Kupfer kann Natriumbenzoat unter Licht- und Wärmeeinfluss zu Benzol reagieren. Lebensmittelhersteller sind daher angehalten, derartige Kombinationen zu vermeiden oder die Lagerungsbedingungen entsprechend anzupassen.
Hyperaktivität bei Kindern
Eine viel diskutierte Studie aus dem Jahr 2007 (die sogenannte McCann-Studie, veröffentlicht im Fachjournal The Lancet) legte einen Zusammenhang zwischen dem Konsum bestimmter Lebensmittelfarbstoffe in Kombination mit Natriumbenzoat und erhöhter Hyperaktivität bei Kindern nahe. Auf Basis dieser Erkenntnisse verpflichtete die EU Hersteller, entsprechende Produkte mit dem Warnhinweis „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ zu kennzeichnen. Die genaue Rolle von Natriumbenzoat als alleinigem Faktor ist wissenschaftlich jedoch nicht abschließend geklärt.
Unverträglichkeitsreaktionen
Bei empfindlichen Personen, insbesondere bei Menschen mit Aspirin-Unverträglichkeit oder bekannter Benzoesäure-Sensibilität, kann Natriumbenzoat allergische oder pseudoallergische Reaktionen auslösen. Dazu gehören Hautreaktionen wie Nesselsucht (Urtikaria), Asthmaanfälle oder gastrointestinale Beschwerden.
Kennzeichnung
In der Europäischen Union muss Natriumbenzoat in der Zutatenliste von Lebensmitteln entweder als „Natriumbenzoat“ oder als „E211“ ausgewiesen werden. Verbraucher, die Natriumbenzoat meiden möchten, sollten die Zutatenlisten sorgfältig lesen, insbesondere bei Softdrinks, Salatdressings und verarbeiteten Lebensmitteln.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of benzoic acid (E 210), sodium benzoate (E 211), potassium benzoate (E 212) and calcium benzoate (E 213) as food additives. EFSA Journal, 2016.
- McCann D. et al.: Food additives and hyperactive behaviour in 3-year-old and 8/9-year-old children in the community: a randomised, double-blinded, placebo-controlled trial. The Lancet, 2007.
- World Health Organization (WHO) / FAO: Benzoic acid and sodium benzoate. Concise International Chemical Assessment Document 26. Geneva, 2000.
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