Natriumcyclamat (E952): Süßstoff im Überblick
Natriumcyclamat ist ein künstlicher Süßstoff und Lebensmittelzusatzstoff (E952), der als kalorienarmer Zuckerersatz in Getränken und Lebensmitteln eingesetzt wird.
Wissenswertes über "Natriumcyclamat"
Natriumcyclamat ist ein künstlicher Süßstoff und Lebensmittelzusatzstoff (E952), der als kalorienarmer Zuckerersatz in Getränken und Lebensmitteln eingesetzt wird.
Was ist Natriumcyclamat?
Natriumcyclamat ist das Natriumsalz der Cyclamatsäure und gehört zur Gruppe der synthetischen Süßstoffe. In der Europäischen Union ist es als Lebensmittelzusatzstoff unter der Bezeichnung E 952 zugelassen. Natriumcyclamat ist etwa 30- bis 50-mal süßer als Haushaltszucker (Saccharose) und enthält so gut wie keine Kalorien. Häufig wird es in Kombination mit anderen Süßungsmitteln wie Saccharin verwendet, da die Kombination einen angenehmeren Geschmack ergibt als jeder Stoff für sich allein.
Verwendung in Lebensmitteln
Natriumcyclamat findet sich in einer Vielzahl von Produkten, die als kalorienreduziert oder zuckerfrei vermarktet werden. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
- Kalorienarme Erfrischungsgetränke und Limonaden
- Zuckerfreie Süßigkeiten und Kaugummis
- Diätmarmeladen und -konfituren
- Tischsüßungsmittel (z. B. Süßstofftabletten oder -tropfen)
- Bestimmte Backwaren und Desserts mit reduziertem Zuckergehalt
In der EU sind die zulässigen Höchstmengen für Cyclamatsäure und ihre Salze durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt.
Süßungsmechanismus
Natriumcyclamat entfaltet seine süße Wirkung, indem es an die Süßgeschmacksrezeptoren (T1R2/T1R3-Heterodimere) auf den Geschmackszellen der Zunge bindet. Da es vom Körper nicht oder kaum verstoffwechselt wird, liefert es praktisch keine Energie und beeinflusst den Blutzuckerspiegel nicht. Deshalb wird es häufig als Zuckeralternative für Menschen mit Diabetes mellitus oder für kalorienbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt.
Sicherheit und regulatorische Bewertung
Die Sicherheit von Natriumcyclamat wird von Behörden weltweit unterschiedlich bewertet. In den USA ist Cyclamat seit 1969 vom Markt verboten, da Tierstudien einen möglichen Zusammenhang mit Blasenkrebs zeigten. Spätere Studien konnten diesen Befund beim Menschen jedoch nicht bestätigen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufen Cyclamat bei Einhaltung des zulässigen Täglichen Aufnahmewertes (ADI) von 7 mg pro kg Körpergewicht pro Tag als sicher ein.
Risikogruppen
Für bestimmte Personengruppen gelten besondere Empfehlungen:
- Schwangere und Stillende: Es wird empfohlen, den Konsum von Cyclamat auf ein Minimum zu beschränken, da unzureichende Langzeitdaten für diese Gruppen vorliegen.
- Kinder: Aufgrund des geringeren Körpergewichts können Kinder den ADI-Wert schneller überschreiten; ein massvolleer Konsum wird empfohlen.
- Personen mit Phenylketonurie (PKU): Natriumcyclamat selbst enthält kein Phenylalanin, jedoch sollte bei Kombinationsprodukten mit Aspartam auf Warnhinweise geachtet werden.
Mögliche Nebenwirkungen und Verträglichkeit
Bei üblichem Konsum im Rahmen des ADI gilt Natriumcyclamat als gut verträglich. Bei sehr hoher Aufnahme über den ADI hinaus wurden in Tierstudien folgende Effekte beschrieben:
- Veränderungen der Darmflora (Darmmikrobiom)
- In sehr hohen Dosen im Tierversuch: Hinweise auf reproduktionstoxische Effekte
- Gastrointestinale Beschwerden bei empfindlichen Personen
Aktuelle Humanstudien bestätigen diese Befunde bei normaler Aufnahme nicht. Die EFSA und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit halten den Stoff bei sachgemäßem Gebrauch für sicher.
Kennzeichnung auf Lebensmitteln
Produkte, die Cyclamat enthalten, müssen in der EU gemäß Lebensmittelrecht mit dem Hinweis "enthält eine Zuckerquelle und Süßungsmittel" oder nur mit dem Zusatz "mit Süßungsmittel(n)" gekennzeichnet sein, je nach Rezeptur. Tischsüßungsmittel mit Cyclamat müssen zusätzlich den Hinweis tragen: "Enthält Cyclamat: Nicht für den übermäßigen Verzehr durch Kinder geeignet."
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of cyclamic acid and its sodium and calcium salts (E 952) as food additives. EFSA Journal 2000; aktualisiert 2019. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu
- Weltgesundheitsorganisation (WHO) / FAO: Evaluation of certain food additives. WHO Technical Report Series, Nr. 940, 2007.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union.
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