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Natriumfluorid (NaF) ist eine anorganische Fluorverbindung, die in der Zahnmedizin zur Kariesprophylaxe und in der Medizin zur Behandlung von Osteoporose eingesetzt wird.
Natriumfluorid (NaF) ist eine anorganische Fluorverbindung, die in der Zahnmedizin zur Kariesprophylaxe und in der Medizin zur Behandlung von Osteoporose eingesetzt wird.
Natriumfluorid (chemische Formel: NaF) ist ein anorganisches Salz, das aus Natrium und Fluor besteht. Es gehört zur Gruppe der Fluorverbindungen und findet breite Anwendung in der Zahnmedizin, der Osteoporosebehandlung sowie in der Lebensmittelchemie und Industrie. In geringen Mengen ist es ein wichtiger Wirkstoff zum Schutz der Zähne und zur Stärkung der Knochen.
Natriumfluorid gibt Fluoridionen frei, die im Körper auf verschiedene Weise wirken:
Die wichtigste Anwendung von Natriumfluorid ist die Vorbeugung von Karies. Es wird in verschiedenen Formen eingesetzt:
In höheren Dosen wurde Natriumfluorid als Medikament zur Behandlung von Osteoporose eingesetzt, da es die Knochendichte erhöhen kann. Aufgrund gemischter Studienergebnisse und möglicher Nebenwirkungen ist dieser Einsatz heute jedoch weniger verbreitet und wird durch neuere Wirkstoffe ergänzt oder ersetzt.
In einigen Ländern (z. B. USA, Australien) wird dem Trinkwasser Natriumfluorid in geringen Mengen zugesetzt, um die Zahngesundheit der Bevölkerung zu verbessern. In Deutschland ist diese Maßnahme nicht üblich.
Die empfohlene Fluoridaufnahme variiert je nach Alter und Quelle. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gibt folgende Richtwerte für die tägliche Fluoridaufnahme an:
Bei der zahnmedizinischen Anwendung richtet sich die Konzentration nach dem Alter und dem individuellen Kariesrisiko. Bei Kindern unter 6 Jahren sollten fluoridhaltige Zahnpasten nur unter Aufsicht und in kleinen Mengen verwendet werden.
Natriumfluorid ist in therapeutischen Mengen gut verträglich, kann jedoch bei Überdosierung Nebenwirkungen verursachen:
Natriumfluorid kann mit bestimmten Substanzen in Wechselwirkung treten:
Natriumfluorid ist in Deutschland als Wirkstoff in Zahncreme, Mundspülungen und Fluoridtabletten zugelassen und unterliegt der Regulierung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie europäischen Behörden. Die Konzentrationsgrenzen für kosmetische Produkte sind in der EU-Kosmetikverordnung festgelegt.
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