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Natriumhypochlorit (NaOCl) ist eine chemische Verbindung mit stark desinfizierender Wirkung. Es wird in der Medizin, Zahnmedizin und Lebensmittelhygiene als Desinfektionsmittel eingesetzt.
Natriumhypochlorit (NaOCl) ist eine chemische Verbindung mit stark desinfizierender Wirkung. Es wird in der Medizin, Zahnmedizin und Lebensmittelhygiene als Desinfektionsmittel eingesetzt.
Natriumhypochlorit (chemische Formel: NaOCl) ist das Natriumsalz der hypochlorigen Säure. Es handelt sich um eine farblose bis leicht gelbliche Flüssigkeit mit charakteristischem Chlorgeruch. In verdünnter Form ist es als Haushaltsbleichmittel bekannt, in höheren Konzentrationen wird es in der Medizin und Industrie als Desinfektionsmittel eingesetzt.
Natriumhypochlorit entfaltet seine antimikrobielle Wirkung über mehrere Mechanismen:
Die Wirksamkeit hängt stark von der Konzentration, dem pH-Wert, der Einwirkzeit und der Temperatur ab.
In der Zahnmedizin wird Natriumhypochlorit in Konzentrationen von 0,5 % bis 5,25 % als Spülflüssigkeit bei der Wurzelkanalbehandlung eingesetzt. Es dient der Desinfektion des Wurzelkanalsystems, der Auflösung von organischem Gewebe (Pulpagewebe) sowie der Entfernung von Biofilmen. Aufgrund seiner gewebeauflösenden Eigenschaften muss es mit großer Sorgfalt angewendet werden, um eine Fehlanwendung außerhalb des Kanals zu vermeiden.
Stark verdünnte Natriumhypochlorit-Lösungen (z. B. 0,005 % bis 0,025 %) werden in der Wundpflege zur Reduktion von Keimbelastungen eingesetzt, insbesondere bei infizierten oder chronischen Wunden. Kommerzielle Produkte wie Dakin-Lösung basieren auf diesem Wirkstoff.
In Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen wird Natriumhypochlorit zur Desinfektion von Flächen, Instrumenten und Umgebungen eingesetzt, insbesondere bei der Bekämpfung von Krankenhauskeimen wie Clostridium difficile oder MRSA.
Natriumhypochlorit ist ein weit verbreitetes Mittel zur Trinkwasserdesinfektion und wird weltweit zur Abtötung von Krankheitserregern im Wasser eingesetzt.
Natriumhypochlorit ist bei bestimmungsgemäßer Anwendung gut verträglich, kann aber bei unsachgemäßem Gebrauch schädlich sein:
Natriumhypochlorit sollte nicht mit folgenden Substanzen kombiniert werden:
Natriumhypochlorit unterliegt in der Europäischen Union der Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012. Produkte müssen entsprechend gekennzeichnet und zugelassen sein. In der Lebensmittelindustrie wird es als Lebensmittelzusatzstoff unter der Bezeichnung E 918 (in bestimmten Kontexten) diskutiert, ist jedoch primär als Desinfektionsmittel eingestuft.
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