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Das Unterbringungsgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur zwangsweisen Einweisung psychisch kranker Personen in eine psychiatrische Einrichtung zum Schutz ihrer selbst oder anderer.
Das Unterbringungsgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur zwangsweisen Einweisung psychisch kranker Personen in eine psychiatrische Einrichtung zum Schutz ihrer selbst oder anderer.
Das Unterbringungsgesetz (UbG) ist ein gesetzliches Regelwerk, das in Österreich die Bedingungen und das Verfahren für die zwangsweise Unterbringung von Personen in psychiatrischen Einrichtungen festlegt. Es dient dem Schutz der betroffenen Personen sowie der öffentlichen Sicherheit und stellt gleichzeitig sicher, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Das österreichische UbG trat 1991 in Kraft und wurde seitdem mehrfach angepasst.
Das Unterbringungsgesetz verfolgt zwei zentrale Ziele:
Eine zwangsweise Unterbringung ist nur unter sehr strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. In Österreich müssen gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sein:
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist eine Zwangsunterbringung rechtlich nicht zulässig.
Die Einweisung erfolgt in der Regel durch einen Amtsarzt oder in dringenden Fällen durch die Polizei, die eine Person in eine psychiatrische Einrichtung einliefern kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. In der Aufnahmeabteilung muss ein Facharzt für Psychiatrie die Unterbringungsvoraussetzungen prüfen.
Das Unterbringungsgesetz sieht eine obligatorische gerichtliche Überprüfung vor. Innerhalb weniger Tage nach der Einweisung muss ein Richter die Rechtmäßigkeit der Unterbringung prüfen und eine Entscheidung treffen. Die betroffene Person hat das Recht, angehört zu werden, und es wird ihr ein Patientenanwalt zur Seite gestellt, der ihre Rechte vertritt.
Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt. Sie wird regelmäßig durch das Gericht überprüft. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, muss die Person entlassen werden. Eine Verlängerung ist nur nach erneuter gerichtlicher Genehmigung möglich.
Das Unterbringungsgesetz legt besonderen Wert auf den Schutz der Grundrechte. Untergebrachte Personen haben unter anderem folgende Rechte:
Das Unterbringungsgesetz ist klar von strafrechtlichen Maßnahmen zu unterscheiden. Es handelt sich um ein zivilrechtliches Instrument zum Schutz psychisch kranker Menschen, nicht um eine Strafe. In Deutschland existiert ein vergleichbares Regelwerk in Form der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der einzelnen Bundesländer sowie des Betreuungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
In der klinischen Praxis ist das Unterbringungsgesetz ein wichtiges Instrument, das Ärzten, psychiatrischen Einrichtungen, Behörden und Gerichten einen klaren rechtlichen Rahmen vorgibt. Es schützt sowohl die Patientenrechte als auch das Wohl der Allgemeinheit und trägt dazu bei, dass psychiatrische Zwangsmaßnahmen nur als letztes Mittel und unter strenger Kontrolle eingesetzt werden.
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