GRP-6 - Gummibasis Lebensmittelzusatzstoff
GRP-6 ist ein Lebensmittelzusatzstoff aus der Gruppe der Gummibasen, der in der EU für die Herstellung von Kaugummi zugelassen ist.
Wissenswertes über "GRP-6"
GRP-6 ist ein Lebensmittelzusatzstoff aus der Gruppe der Gummibasen, der in der EU für die Herstellung von Kaugummi zugelassen ist.
Was ist GRP-6?
GRP-6 ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der zur Gruppe der Gummibasen gehört. Gummibasen sind technologische Hilfsstoffe, die in der Produktion von Kaugummi eingesetzt werden und die charakteristische Kautextur verleihen. GRP-6 ist dabei ein spezifischer Untertyp dieser Stoffgruppe und in der Europäischen Union unter der entsprechenden Kennzeichnung für den Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.
Funktion und Verwendung
Gummibasen wie GRP-6 dienen in erster Linie als technologische Zusatzstoffe in der Lebensmittelindustrie. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die elastische und kaubare Grundstruktur von Kaugummi zu erzeugen. Sie sind in der Regel geschmacksneutral und werden durch den Verdauungstrakt nicht absorbiert, d. h. sie passieren den Körper, ohne metabolisiert zu werden.
- Erzeugung der elastischen Kaustruktur in Kaugummiprodukten
- Träger für Aromen, Süßungsmittel und andere Zutaten im Kaugummi
- Technologisch notwendiger Zusatzstoff ohne Nährwertfunktion
Zusammensetzung und Herkunft
Gummibasen bestehen typischerweise aus einer Mischung verschiedener Komponenten, darunter:
- Elastomere (natur- oder synthesebasiert, z. B. Polyisobutylen, Polyvinylacetat oder Naturkautschuk)
- Harze (z. B. Polyterpenharze oder Esterharze)
- Wächse (z. B. Bienenwachs, mikrokristallines Wachs)
- Weichmacher (z. B. Glycerin, pflanzliche Öle)
- Füllstoffe (z. B. Calciumcarbonat)
Die genaue Zusammensetzung von GRP-6 ist, wie bei den meisten Gummibasen, durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe sowie durch die spezifischen Reinheitskriterien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geregelt.
Sicherheit und Zulassung
Gummibasen, einschließlich GRP-6, wurden von der EFSA im Rahmen des EU-Lebensmittelzusatzstoffrechts bewertet. Die Zulassung beschränkt sich auf den Einsatz in Kaugummi. Da Gummibasen nicht verdaut und nicht in den Blutkreislauf aufgenommen werden, gelten sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als technologisch sicher.
- Zugelassen ausschließlich in Kaugummi (gem. EU-Verordnung)
- Keine bekannte Allergenizität bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
- Nicht bioverwertbar, da nicht absorbiert
Kennzeichnung auf Lebensmitteln
Kaugummiprodukte, die Gummibasen wie GRP-6 enthalten, müssen diese gemäß der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (EU Nr. 1169/2011) in der Zutatenliste ausweisen. In der Regel erscheint in der Zutatenliste der Begriff Gummibasis ohne weitere Spezifizierung des genauen Untertyps.
Quellen
- Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der EU, 2008.
- European Food Safety Authority (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of gum base components. EFSA Journal, 2013.
- Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Amtsblatt der EU, 2011.
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