Echter Karmin (E120) - Farbstoff Erklärung
Echter Karmin (E120) ist ein natürlicher roter Farbstoff aus Cochenille-Schildläusen, der in Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln eingesetzt wird.
Wissenswertes über "Echter Karmin"
Echter Karmin (E120) ist ein natürlicher roter Farbstoff aus Cochenille-Schildläusen, der in Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln eingesetzt wird.
Was ist echter Karmin?
Echter Karmin (auch bekannt als Karminsäure oder Lebensmittelfarbstoff E120) ist ein natürlicher roter bis violetter Farbstoff, der aus den getrockneten weiblichen Cochenille-Schildläusen (Dactylopius coccus) gewonnen wird. Diese Insekten leben auf Kakteenpflanzen der Gattung Opuntia, die hauptsächlich in Süd- und Mittelamerika sowie auf den Kanarischen Inseln angebaut werden. Echter Karmin wird seit Jahrhunderten als Farbe genutzt und gehört heute zu den am häufigsten verwendeten natürlichen Farbstoffen weltweit.
Herstellung und chemische Eigenschaften
Zur Gewinnung von Karmin werden die getrockneten Cochenille-Insekten zerkleinert und mit Wasser oder einer wässrigen Alkohol-Lösung extrahiert. Der Wirkstoff ist die Karminsäure, eine Hydroxylanthrachen-Carbonsäure. Je nach pH-Wert der Lösung verändert sich die Farbe von Orange-Rot (saures Milieu) bis hin zu Violett (basisches Milieu). Karmin ist hitze- und lichtbeständig, was ihn für viele industrielle Anwendungen besonders wertvoll macht.
Verwendung in Lebensmitteln
In der Lebensmittelindustrie wird echter Karmin unter der Bezeichnung E120 eingesetzt. Er findet sich in einer Vielzahl von Produkten:
- Joghurt, Desserts und Milchprodukte
- Süßwaren, Bonbons und Kaugummis
- Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte
- Fleisch- und Wurstwaren
- Marmeladen und Konfitüren
In der Europäischen Union ist E120 als Lebensmittelfarbstoff zugelassen, muss jedoch gemäß der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung im Zutatenverzeichnis deklariert werden.
Verwendung in Kosmetika und Arzneimitteln
Neben der Lebensmittelindustrie wird echter Karmin auch in der Kosmetikindustrie (z. B. in Lippenstiften, Lidschatten und Rouge) sowie als Färbemittel für pharmazeutische Produkte wie Tabletten und Kapseln eingesetzt. In der Textilindustrie wird er traditionell zum Färben von Stoffen verwendet.
Gesundheitliche Aspekte und Allergien
Echter Karmin gilt allgemein als sicherer Farbstoff, wenn er in den von Behörden zugelassenen Mengen verwendet wird. Dennoch gibt es einige wichtige gesundheitliche Hinweise:
- Allergische Reaktionen: Bei empfindlichen Personen kann E120 allergische Reaktionen auslösen, die von leichten Hautreizungen bis hin zu schweren anaphylaktischen Reaktionen reichen können. Betroffene sollten Produkte mit E120 meiden.
- Relevanz für Veganer und Vegetarier: Da Karmin aus Insekten gewonnen wird, ist er nicht für vegane und bestimmte vegetarische Ernährungsweisen geeignet.
- Relevanz für bestimmte Religionen: Karmin ist weder halal noch koscher und daher für Personen, die entsprechende Ernährungsvorschriften einhalten, nicht geeignet.
Regulierung und Kennzeichnung
In der Europäischen Union ist echter Karmin als Lebensmittelzusatzstoff unter der Nummer E120 zugelassen und durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Auf Produktetiketten muss er entweder als "Echtes Karmin", "Karmin", "Karminsäure" oder als "E120" ausgewiesen werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von E120 bewertet und als unbedenklich eingestuft, sofern die zulässigen Höchstmengen eingehalten werden.
Natürlicher Farbstoff vs. synthetische Alternativen
Echter Karmin wird oft synthetischen roten Farbstoffen wie Allurarot (E129) vorgezogen, da er als natürlicher Farbstoff wahrgenommen wird. Dennoch gibt es pflanzliche Alternativen wie Rote-Bete-Extrakt (E162) oder Paprikaextrakt (E160c), die für Veganer und Vegetarier geeignet sind und zunehmend als Ersatz eingesetzt werden.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of cochineal, carminic acid, carmines (E 120) as a food additive. EFSA Journal, 2015.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe.
- Downham, A. & Collins, P.: Colouring our foods in the last and next millennium. International Journal of Food Science and Technology, 2000.
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