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Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf psychische Erkrankungen behandeln – ohne Psychologiestudium. Erfahre alles über Voraussetzungen, Methoden und Grenzen.
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist eine nach dem Heilpraktikergesetz zugelassene Person, die psychische Erkrankungen eigenverantwortlich diagnostizieren und behandeln darf – ohne Approbation als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut.
Um als Heilpraktiker für Psychotherapie praktizieren zu dürfen, muss eine amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt bestanden werden. In dieser werden Grundkenntnisse in den Bereichen Psychopathologie, Diagnostik, Rechtskunde und Krisenintervention abgefragt.
Die Tätigkeit ist auf das Feld der Psychotherapie beschränkt, d. h. auf die Behandlung von seelischen Störungen mit Krankheitswert, etwa Depressionen, Ängste, Zwangsstörungen, Burnout, psychosomatische Beschwerden oder Traumafolgestörungen. Erlaubt sind dabei nicht-medikamentöse Verfahren wie z. B. Gesprächstherapie, Hypnose, Verhaltenstherapie, systemische Arbeit, EMDR oder körperorientierte Verfahren – je nach Ausbildungsschwerpunkt.
Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Es handelt sich also nicht um eine akademische Qualifikation, sondern um eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung heilkundlicher Psychotherapie im Sinne des § 1 Heilpraktikergesetz. Eine klare Abgrenzung zur medizinischen, psychiatrischen oder psychologisch fundierten Therapie ist wichtig. Viele Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten praxisnah, klientenzentriert und ganzheitlich, in der Regel privat finanziert.
Eine bekannte Ausbildungsinstitution ist die Paracelsus Schule, mit der artgerecht inhaltlich kooperiert. Die Paracelsus Schulen gehören zu den renommiertesten Ausbildungsinstituten für Heilpraktiker in Deutschland – mit einem starken Fokus auf praxisnahe und ganzheitliche Lernansätze. In Kooperation mit unserem Team entstehen gemeinsame Inhalte, die wissenschaftlich fundiertes Wissen und naturheilkundliche Perspektiven verbinden.
Literaturhinweise