Unterbringungsgesetz – Zwangseinweisung & Patientenrechte
Das Unterbringungsgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur zwangsweisen Einweisung psychisch kranker Personen in eine psychiatrische Einrichtung zum Schutz ihrer selbst oder anderer.
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Das Unterbringungsgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur zwangsweisen Einweisung psychisch kranker Personen in eine psychiatrische Einrichtung zum Schutz ihrer selbst oder anderer.
Was ist das Unterbringungsgesetz?
Das Unterbringungsgesetz (UbG) ist ein gesetzliches Regelwerk, das in Österreich die Bedingungen und das Verfahren für die zwangsweise Unterbringung von Personen in psychiatrischen Einrichtungen festlegt. Es dient dem Schutz der betroffenen Personen sowie der öffentlichen Sicherheit und stellt gleichzeitig sicher, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Das österreichische UbG trat 1991 in Kraft und wurde seitdem mehrfach angepasst.
Zweck und Ziele des Gesetzes
Das Unterbringungsgesetz verfolgt zwei zentrale Ziele:
- Schutz der betroffenen Person: Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst gefährden, sollen medizinische Hilfe erhalten, auch wenn sie diese nicht freiwillig in Anspruch nehmen können oder wollen.
- Schutz Dritter: Wenn eine erhebliche Gefahr für andere Personen besteht, kann eine Unterbringung ebenfalls notwendig sein.
Voraussetzungen für eine Unterbringung
Eine zwangsweise Unterbringung ist nur unter sehr strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. In Österreich müssen gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Person leidet an einer psychischen Erkrankung (im Sinne einer psychiatrischen Diagnose).
- Sie gefährdet infolge dieser Erkrankung sich selbst oder andere erheblich.
- Die notwendige Behandlung kann nicht außerhalb einer psychiatrischen Einrichtung durchgeführt werden.
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist eine Zwangsunterbringung rechtlich nicht zulässig.
Ablauf und Verfahren
Einweisung
Die Einweisung erfolgt in der Regel durch einen Amtsarzt oder in dringenden Fällen durch die Polizei, die eine Person in eine psychiatrische Einrichtung einliefern kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. In der Aufnahmeabteilung muss ein Facharzt für Psychiatrie die Unterbringungsvoraussetzungen prüfen.
Gerichtliche Kontrolle
Das Unterbringungsgesetz sieht eine obligatorische gerichtliche Überprüfung vor. Innerhalb weniger Tage nach der Einweisung muss ein Richter die Rechtmäßigkeit der Unterbringung prüfen und eine Entscheidung treffen. Die betroffene Person hat das Recht, angehört zu werden, und es wird ihr ein Patientenanwalt zur Seite gestellt, der ihre Rechte vertritt.
Dauer der Unterbringung
Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt. Sie wird regelmäßig durch das Gericht überprüft. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, muss die Person entlassen werden. Eine Verlängerung ist nur nach erneuter gerichtlicher Genehmigung möglich.
Rechte der untergebrachten Personen
Das Unterbringungsgesetz legt besonderen Wert auf den Schutz der Grundrechte. Untergebrachte Personen haben unter anderem folgende Rechte:
- Recht auf Information über die Gründe der Unterbringung
- Recht auf rechtliche Vertretung durch einen Patientenanwalt
- Recht auf gerichtliche Überprüfung der Unterbringung
- Recht auf Kontakt zu Angehörigen und Vertrauenspersonen
- Recht auf eine würdevolle Behandlung und bestmögliche medizinische Versorgung
Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen
Das Unterbringungsgesetz ist klar von strafrechtlichen Maßnahmen zu unterscheiden. Es handelt sich um ein zivilrechtliches Instrument zum Schutz psychisch kranker Menschen, nicht um eine Strafe. In Deutschland existiert ein vergleichbares Regelwerk in Form der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der einzelnen Bundesländer sowie des Betreuungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Bedeutung in der medizinischen Praxis
In der klinischen Praxis ist das Unterbringungsgesetz ein wichtiges Instrument, das Ärzten, psychiatrischen Einrichtungen, Behörden und Gerichten einen klaren rechtlichen Rahmen vorgibt. Es schützt sowohl die Patientenrechte als auch das Wohl der Allgemeinheit und trägt dazu bei, dass psychiatrische Zwangsmaßnahmen nur als letztes Mittel und unter strenger Kontrolle eingesetzt werden.
Quellen
- Bundesgesetz vom 1. März 1990 über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz - UbG), BGBl. Nr. 155/1990 idgF, Österreich.
- Kopetzki, C. (2005): Grundriss des Unterbringungsrechts. 2. Auflage. Springer Verlag, Wien.
- Weltgesundheitsorganisation (WHO): Mental Health Legislation and Human Rights. WHO Mental Health Policy and Service Guidance Package. Genf, 2003.
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