Fetozid – Definition, Anwendung und Ethik
Fetozid bezeichnet den gezielten medizinischen Eingriff zur Beendigung des Lebens eines Fetus, meist im Rahmen eines Spätabbruchs oder einer Fetozidreduktion bei Mehrlingsschwangerschaften.
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Fetozid bezeichnet den gezielten medizinischen Eingriff zur Beendigung des Lebens eines Fetus, meist im Rahmen eines Spätabbruchs oder einer Fetozidreduktion bei Mehrlingsschwangerschaften.
Definition
Der Begriff Fetozid (auch: Fetizid) bezeichnet einen medizinischen Eingriff, bei dem das Leben eines Fetus im Mutterleib gezielt beendet wird. Dies geschieht in der Regel durch die Injektion einer herzstillenden Substanz – häufig Kaliumchlorid oder Digoxin – direkt in das fetale Herz oder die Nabelschnur. Der Fetozid wird immer von erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten unter Ultraschallkontrolle durchgeführt.
Anwendungsbereiche
Ein Fetozid wird in spezifischen medizinischen Situationen eingesetzt, insbesondere:
- Spätschwangerschaftsabbruch: Ab einem bestimmten Gestationsalter (in der Regel ab der 22. Schwangerschaftswoche) wird ein Fetozid vor der Einleitung der Geburtstätigkeit vorgenommen, um sicherzustellen, dass der Fetus nicht lebend geboren wird. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten und der medizinischen Rechtssicherheit.
- Selektive Fetozidreduktion bei Mehrlingsschwangerschaften: Bei höhergradigen Mehrlingsschwangerschaften (z. B. Drillinge oder Vierlinge) kann ein selektiver Fetozid durchgeführt werden, um die Gesundheitsrisiken für die verbleibenden Feten und die Schwangere zu reduzieren.
- Schwere fetale Fehlbildungen oder Erkrankungen: Wenn bei einem von mehreren Feten schwere, oft lebensunverträgliche Fehlbildungen oder genetische Erkrankungen diagnostiziert werden, kann ein selektiver Fetozid erwogen werden, um die Gesundheit der verbleibenden Schwangerschaft nicht zu gefährden.
Medizinisches Vorgehen
Der Eingriff erfolgt unter Ultraschallkontrolle und wird in der Regel ambulant oder stationär in einem spezialisierten Zentrum durchgeführt. Die am häufigsten verwendeten Substanzen sind:
- Kaliumchlorid (KCl): Wird intrakardial (direkt ins fetale Herz) injiziert und führt durch Unterbrechung der elektrischen Herzaktivität zum Herzstillstand.
- Digoxin: Kann intraamniotisch oder intrafetal verabreicht werden und führt ebenfalls zum Herzstillstand des Fetus.
Nach dem Eingriff wird durch Ultraschall bestätigt, dass keine fetale Herzaktivität mehr vorhanden ist. Bei selektiver Fetozidreduktion wird der verbleibende bzw. die verbleibenden Feten engmaschig überwacht.
Rechtliche und ethische Aspekte
Der Fetozid ist ein medizinisch und ethisch vielschichtiges Thema. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Woche nur unter strengen Voraussetzungen – insbesondere bei medizinischer oder kriminologischer Indikation – zulässig. Der Fetozid stellt in diesen Fällen einen Teil des Gesamteingriffs dar und unterliegt entsprechenden rechtlichen Regelungen. Ärztinnen und Ärzte, die aus Gewissensgründen einen solchen Eingriff ablehnen, sind gesetzlich nicht zur Durchführung verpflichtet.
International variieren die gesetzlichen Regelungen erheblich. In vielen Ländern ist der Fetozid nur unter klar definierten medizinischen Indikationen erlaubt und erfordert eine interdisziplinäre Beratung sowie eine informierte Einwilligung der Patientin.
Psychosoziale Begleitung
Für betroffene Familien ist die Entscheidung zu einem Fetozid mit erheblichen emotionalen Belastungen verbunden. Eine umfassende psychosoziale Beratung vor und nach dem Eingriff ist ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Spezialisierte Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen können Betroffenen helfen, die psychischen Folgen zu verarbeiten.
Risiken und Komplikationen
Wie bei jedem invasiven Eingriff in der Schwangerschaft bestehen Risiken, darunter:
- Infektionen
- Vorzeitige Wehentätigkeit oder Frühgeburt
- Verletzung der verbleibenden Feten bei Mehrlingsschwangerschaften
- Emotionale und psychische Belastungen für die betroffene Person
Das Risikoprofil hängt vom Gestationsalter, der Anzahl der Feten und den individuellen gesundheitlichen Umständen ab.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) – Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im zweiten Trimenon (2023).
- Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG) – Termination of Pregnancy for Fetal Abnormality. RCOG Green-top Guideline No. 63 (2010, aktualisiert 2023).
- Evans MI, Andriole S, Britt DW. Fetal reduction: 25 years´ experience. Fetal Diagn Ther. 2014;35(2):69-82. PubMed PMID: 24192432.
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