Krankenversicherung – GKV und PKV erklärt
Die Krankenversicherung sichert Menschen finanziell gegen die Kosten von Krankheit, Unfall und medizinischer Behandlung ab. In Deutschland ist sie gesetzlich geregelt und grundsätzlich Pflicht.
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Die Krankenversicherung sichert Menschen finanziell gegen die Kosten von Krankheit, Unfall und medizinischer Behandlung ab. In Deutschland ist sie gesetzlich geregelt und grundsätzlich Pflicht.
Was ist eine Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung ist ein System der sozialen Absicherung, das die Kosten medizinischer Versorgung im Krankheitsfall übernimmt oder anteilig finanziert. Sie schützt Versicherte vor den oft erheblichen finanziellen Belastungen, die durch Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Therapien entstehen können. In Deutschland besteht für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine gesetzliche Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
Arten der Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Standardmodell für den Großteil der Bevölkerung in Deutschland. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und werden hälftig von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern getragen. Leistungen sind durch das Sozialgesetzbuch V (SGB V) gesetzlich festgelegt und umfassen unter anderem:
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlung
- Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Krankenhaus- und Rehabilitationsleistungen
- Mutterschafts- und Elternleistungen
Private Krankenversicherung (PKV)
Die Private Krankenversicherung (PKV) steht bestimmten Personengruppen offen, etwa Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten ab einer bestimmten Einkommensgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Im Gegensatz zur GKV richtet sich der Beitrag nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Die PKV bietet oft erweiterte Leistungen, etwa freie Arztwahl, Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus.
Beiträge und Finanzierung
In der GKV beträgt der allgemeine Beitragssatz derzeit 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens, zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Arbeitgeber und Versicherte tragen diesen Beitrag gemeinsam. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden (Familienversicherung). In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen, individuell kalkulierten Beitrag.
Leistungen und Kostenerstattung
Die Leistungen der GKV sind im SGB V definiert. Versicherte erhalten medizinische Leistungen in der Regel direkt ohne Vorleistung (Sachleistungsprinzip). Bei der PKV wird häufig das Kostenerstattungsprinzip angewendet: Versicherte bezahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei ihrer Versicherung ein. Bestimmte Eigenanteile, sogenannte Zuzahlungen, können in beiden Systemen anfallen, z. B. für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte.
Versicherungspflicht und Wechsel
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Personen, die nicht anderweitig versichert sind, werden automatisch der GKV zugeordnet. Ein Wechsel zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist unter Einhaltung von Kündigungsfristen möglich. Der Wechsel von der GKV in die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft; der Rückwechsel in die GKV kann unter Umständen schwierig sein.
Bedeutung für die Gesundheitsversorgung
Die Krankenversicherung ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Sie stellt sicher, dass alle Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten. Das System wird regelmäßig durch den Gesetzgeber angepasst, um aktuelle medizinische Standards, demographische Veränderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Das Gesundheitssystem in Deutschland. Verfügbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung. Bundesministerium der Justiz. Verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Versorgung in der GKV. Verfügbar unter: www.kbv.de
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