Patientenverfügung: Bedeutung, Inhalt und Erstellung
Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt.
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Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das volljährige und entscheidungsfähige Personen verfassen können, um im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Sie tritt in Kraft, wenn die betreffende Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Bewusstlosigkeit nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbst zu äußern. In Deutschland ist die Patientenverfügung seit 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1827 BGB, ehemals § 1901a BGB) geregelt.
Rechtliche Grundlagen
Die Patientenverfügung ist in Deutschland rechtlich bindend, sofern sie schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben wurde. Ärzte und Pflegepersonal sind verpflichtet, den darin geäußerten Willen zu respektieren und umzusetzen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Rechtssicherheit erhöhen. Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmäßig zu aktualisieren und zu unterschreiben, um ihre Aktualität zu bestätigen.
Inhalt einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann folgende Regelungen enthalten:
- Lebenserhaltende Maßnahmen: Wünsche bezüglich künstlicher Beatmung, Reanimation oder intensivmedizinischer Behandlung.
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Zustimmung oder Ablehnung von Ernährung über Magensonde oder Infusion.
- Schmerztherapie und Palliativversorgung: Festlegung, dass eine lindernde Behandlung auch dann erfolgen soll, wenn sie die Lebenserwartung möglicherweise verkürzt.
- Bestimmte Erkrankungen oder Situationen: Konkrete Szenarien wie unheilbare Erkrankungen, schwere Hirnschäden oder irreversibles Koma.
- Organ- und Gewebespende: Angaben zur Bereitschaft zur Organspende.
Wann gilt eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung gilt in Situationen, in denen die betroffene Person nicht mehr einwilligungsfähig ist. Dies kann zum Beispiel bei einem schweren Schlaganfall, einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung, einem Wachkoma oder einem schweren Unfall der Fall sein. Ist die Person hingegen noch in der Lage, ihren Willen zu äußern, hat die direkt geäußerte Entscheidung Vorrang vor der schriftlichen Verfügung.
Unterschied zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Patientenverfügung regelt ausschließlich medizinische Behandlungswünsche. Sie sollte von weiteren Vorsorgedokumenten unterschieden werden:
- Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Falle der Entscheidungsunfähigkeit umfassende rechtliche und gesundheitliche Entscheidungen zu treffen.
- Betreuungsverfügung: Gibt Wünsche an, wen das Gericht im Betreuungsfall als gesetzlichen Betreuer einsetzen soll.
Es wird empfohlen, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gemeinsam zu erstellen, damit alle Bereiche der Fürsorge abgedeckt sind.
Erstellung und Aufbewahrung
Die Patientenverfügung sollte in klarer, verständlicher Sprache verfasst werden. Hilfreich ist es, die Verfügung mit dem Hausarzt oder der Hausärztin zu besprechen, um medizinische Fachbegriffe korrekt zu verwenden. Das fertige Dokument sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt und Vertrauenspersonen sowie dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin bekannt gegeben werden. Eine Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ebenfalls möglich.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung - Leiden, Krankheit, Sterben (2023). Verfügbar unter: www.bmj.de
- Bundesärztekammer: Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis (2021).
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1827: Patientenverfügung. Bundesministerium der Justiz, Deutschland.
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