Elternzeit: Anspruch, Dauer und Regelungen
Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit vom Beruf nach der Geburt eines Kindes in Deutschland. Eltern haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind.
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Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit vom Beruf nach der Geburt eines Kindes in Deutschland. Eltern haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind.
Was ist Elternzeit?
Die Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht in Deutschland, das es Eltern ermoeglicht, nach der Geburt, Adoption oder Aufnahme eines Kindes in Vollzeit- oder Teilzeitarbeit eine bezahlte oder unbezahlte Auszeit vom Beruf zu nehmen. Geregelt ist die Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Ziel ist es, Eltern die Moeglichkeit zu geben, sich in den ersten Lebensjahren intensiv um ihr Kind zu kuemmern, ohne dabei ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Anspruch und Dauer
Jeder Elternteil hat einen individuellen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Diese Zeit kann bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten darf mit Zustimmung des Arbeitgebers auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
- Beide Elternteile koennen Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen.
- Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
- Auch Adoptiveltern und Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit.
- Ein schriftlicher Antrag muss mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden (fuer Elternzeit ab dem vierten Lebensjahr des Kindes: mindestens 13 Wochen vorher).
Kuendigungsschutz waehrend der Elternzeit
Waehrend der Elternzeit geniessen Eltern einen besonderen Kuendigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhaeltnis grundsaetzlich nicht kuendigen. Dieser Schutz beginnt mit der Beantragung der Elternzeit, fruehestens jedoch acht Wochen vor dem geplanten Beginn, und endet mit dem letzten Tag der Elternzeit.
Elterngeld und Elternzeit
Parallel zur Elternzeit koennen Eltern Elterngeld beantragen. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die den Einkommensausfall waehrend der Kinderbetreuung teilweise ausgleicht. Es gibt verschiedene Varianten:
- Basiselterngeld: Wird fuer maximal 14 Monate gezahlt (zwei Elternteile zusammen), wobei ein Elternteil maximal 12 Monate beziehen kann.
- ElterngeldPlus: Ermoeglicht laengeren Bezug in halber Hoehe, besonders geeignet fuer Teilzeittaetigkeit waehrend der Elternzeit.
- Partnerschaftsbonus: Zusaetzliche Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Teilzeitarbeit waehrend der Elternzeit
Waehrend der Elternzeit ist es moeglich, in Teilzeit zu arbeiten, sofern die Arbeitszeit 30 Stunden pro Woche nicht ueberschreitet. Eltern koennen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit beim aktuellen Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitgeber kann diesen Wunsch nur aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen.
Gesundheitliche Aspekte der Elternzeit
Die Elternzeit hat nicht nur rechtliche und finanzielle, sondern auch bedeutende gesundheitliche und psychosoziale Aspekte. Studien zeigen, dass eine aktive Beteiligung beider Elternteile an der fruehkindlichen Betreuung die Bindungsentwicklung des Kindes foerdert und das Wohlbefinden der gesamten Familie staerkt. Gleichzeitig kann die Elternzeit eine emotional und koerperlich herausfordernde Phase sein, in der Schlafmangel, veraenderte Rollenbilder und psychische Belastungen auftreten koennen. Bei Anzeichen einer postpartalen Depression oder starker Erschoepfung sollte aerztliche oder psychologische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Rueckkehr in den Beruf
Nach Ablauf der Elternzeit haben Eltern das Recht, an ihren bisherigen Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurueckzukehren. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber erleichtert die Wiedereingliederung. Es empfiehlt sich, fruehzeitig Betreuungsplaetze zu organisieren und sich ueber moegliche Foerderprogramme fuer die berufliche Rueckkehr zu informieren.
Quellen
- Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Verfuegbar unter: www.bmfsfj.de
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der jeweils aktuellen Fassung. Bundesministerium der Justiz. Verfuegbar unter: www.gesetze-im-internet.de
- Walper, S. et al. (2021): Vaterschaft und Elternzeit - Auswirkungen auf kindliche Entwicklung und familiaere Gesundheit. Deutsches Jugendinstitut (DJI), Muenchen.
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