E1519 Benzylalkohol: Verwendung und Sicherheit
E1519 (Benzylalkohol) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Loesungsmittel und Aromakomponente eingesetzt wird. Er kommt natuerlich in vielen Fruechten und Bluetenoel vor.
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E1519 (Benzylalkohol) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Loesungsmittel und Aromakomponente eingesetzt wird. Er kommt natuerlich in vielen Fruechten und Bluetenoel vor.
Was ist E1519 (Benzylalkohol)?
E1519 ist die europaeische Zulassungsnummer fuer Benzylalkohol, einen aromatischen Alkohol mit der chemischen Formel C₃H₇OH (genauer: C₆H₅CH₂OH). Er zaehlt zu den zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen und wird in der Europaeischen Union als Loesungsmittel und Traegersubstanz fuer Aromen und andere Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt. Benzylalkohol besitzt einen charakteristischen, leicht suesslichen Geruch und ist eine klare, farblose Fluessigkeit.
Vorkommen und Herkunft
Benzylalkohol kommt natuerlich in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Pflanzen vor, darunter:
- Aetherische Oele wie Jasmin-, Ylang-Ylang- und Hyazinthenoel
- Fruechte wie Kirschen, Aprikosen und Pflaumen
- Fermentierte Produkte wie Wein und Kaese (in Spuren)
- Kakao und Schokolade
Industriell wird Benzylalkohol ueberwiegend synthetisch durch Hydrolyse von Benzylchlorid gewonnen oder durch Reduktion von Benzaldehyd hergestellt.
Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff
Im Lebensmittelbereich dient E1519 hauptsaechlich als:
- Loesungsmittel: zum Aufloesen von Aromen, Farbstoffen und anderen Zusatzstoffen
- Traegersubstanz: zur gleichmaessigen Verteilung von Aromastoffen in einem Lebensmittel
- Aromakomponente: zur Erzeugung oder Unterstuetzung von suesslichen, blumigen oder fruchtigen Aromaeindrucken
Neben der Lebensmittelindustrie findet Benzylalkohol auch breite Anwendung in der Kosmetik (Parfuemerie, Shampoos, Lotionen), in Arzneimitteln (als Loesungsmittel und Konservierungsmittel fuer Injektionspraeparate) sowie in der Lackindustrie.
Rechtliche Zulassung in der EU
E1519 ist in der Europaeischen Union gemaess der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Verwendung ist auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschraenkt, hauptsaechlich als Loesungsmittel fuer Aromen und Lebensmittelzusatzstoffe. Die Euroepaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Benzylalkohol bewertet und einen akzeptablen Aufnahmebereich (ADI) festgelegt.
Sicherheit und Vertraeglichkeit
Benzylalkohol wird im menschlichen Stoffwechsel rasch zu Benzoesaeure und anschliessend zu Hippursaeure oxidiert, die ueber den Urin ausgeschieden wird. In den fuer Lebensmittel zugelassenen Mengen gilt E1519 als sicher.
Es sind jedoch folgende Aspekte zu beachten:
- Allergische Reaktionen: Bei empfindlichen Personen koennen Hautreizungen oder allergische Reaktionen auftreten, insbesondere bei haeufigem Kontakt (z. B. in Kosmetika).
- Fruehgeborene und Neugeborene: Bei Neugeborenen und Fruehgeborenen kann Benzylalkohol in hoeheren Dosen (z. B. aus Arzneimitteln) nicht ausreichend schnell abgebaut werden, was zu einem sogenannten Gasping-Syndrom fuehren kann. Daher sind benzylalkohol-haltige Arzneimittel fuer diese Patientengruppe kontraindiziert.
- Hochdosisexposition: Grosse Mengen koennen zentral-nervoes wirkend und reizend sein; bei Lebensmitteln sind die enthaltenen Mengen jedoch sehr gering.
Kennzeichnung
Wenn E1519 als funktionaler Zusatzstoff in einem Lebensmittel vorhanden ist, muss es gemaess den EU-Kennzeichnungsvorschriften in der Zutatenliste angegeben werden, entweder als E1519 oder als Benzylalkohol. Als Loesungsmittel fuer Aromen ist es moeglicherweise nicht separat deklarierungspflichtig, wenn es nur in technologisch notwendigen Mengen verwendet wird.
Quellen
- Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of benzyl alcohol (E 1519) as a food additive. EFSA Journal, 2019.
- Europaeische Union: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europaeischen Parlaments und des Rates ueber Lebensmittelzusatzstoffe.
- Bundesinstitut fuer Risikobewertung (BfR): Stellungnahmen zu Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen. www.bfr.bund.de
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