E290 Kohlenstoffdioxid – Lebensmittelzusatzstoff
E290 ist der Lebensmittelzusatzstoff Kohlenstoffdioxid, ein farb- und geruchloses Gas, das als Treibgas, Konservierungsmittel und Karbonisierungsmittel in Lebensmitteln und Getränken eingesetzt wird.
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E290 ist der Lebensmittelzusatzstoff Kohlenstoffdioxid, ein farb- und geruchloses Gas, das als Treibgas, Konservierungsmittel und Karbonisierungsmittel in Lebensmitteln und Getränken eingesetzt wird.
Was ist E290?
E290 bezeichnet Kohlenstoffdioxid (CO₂) als zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union. Es handelt sich um ein farb- und geruchloses, nicht brennbares Gas, das natürlicherweise in der Atmosphäre vorkommt und auch im menschlichen Stoffwechsel entsteht. In der Lebensmittelindustrie wird E290 vor allem zur Karbonisierung von Getränken, als Schutzgas zur Haltbarkeitsverlängerung sowie als Treibgas eingesetzt.
Verwendung in Lebensmitteln
E290 findet in zahlreichen Lebensmittelbereichen Anwendung:
- Karbonisierung: Kohlenstoffdioxid wird unter Druck in Wasser oder andere Getränke (z. B. Mineralwasser, Softdrinks, Bier, Sekt) gelöst und erzeugt so die typische Kohlensäure.
- Schutzatmosphäre (Modified Atmosphere Packaging, MAP): CO₂ wird zusammen mit anderen Gasen in Verpackungen eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien und Schimmelpilzen zu hemmen und die Haltbarkeit von Frischeprodukten wie Fleisch, Käse und Backwaren zu verlängern.
- Treibgas: In Sprühprodukten wie Schlagsahne aus der Dose wird E290 als Treibmittel verwendet.
- Schnellkühlung: Flüssiges oder festes CO₂ (Trockeneis) wird zur Kühlung und zum Transport temperaturempfindlicher Lebensmittel genutzt.
Wirkmechanismus
Kohlenstoffdioxid hemmt das Wachstum aerober (sauerstoffabhängiger) Mikroorganismen, indem es den Sauerstoff in der Verpackungsatmosphäre verdrängt und direkt antimikrobielle Wirkung entfaltet. Beim Lösen in Wasser bildet sich Kohlensäure (H₂CO₃), die den pH-Wert leicht senkt und so zusätzlich konservierend wirkt. In kohlensäurehaltigen Getränken sorgt das gelöste CO₂ für den prickelnden Geschmack und das charakteristische Mundgefühl.
Zulassung und Sicherheit
E290 ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Für Kohlenstoffdioxid ist keine spezifische Mengenbeschränkung (quantum satis) festgelegt, da es als sicher gilt, sofern es in technologisch notwendigen Mengen eingesetzt wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft E290 als unbedenklich für die menschliche Gesundheit ein.
Auswirkungen auf die Gesundheit
In den in Lebensmitteln und Getränken verwendeten Mengen gilt E290 als gesundheitlich unbedenklich. Kohlensäurehaltige Getränke können jedoch bei empfindlichen Personen Blähungen, Aufstoßen oder Magenreizungen verursachen. Menschen mit Reizdarmsyndrom oder gastroösophagealem Reflux (Sodbrennen) vertragen stark kohlensäurehaltige Getränke mitunter schlechter. Für gesunde Erwachsene und Kinder bestehen bei normalem Konsum keine bekannten Gesundheitsrisiken durch E290.
Kennzeichnung
Lebensmittel, denen E290 als Zusatzstoff zugesetzt wurde, müssen diesen gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften in der Zutatenliste entweder als E290 oder als Kohlendioxid ausweisen. Bei Getränken, die durch Karbonisierung hergestellt werden, ist zudem der Hinweis auf die Kohlensäure üblich.
Quellen
- Europäische Kommission: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. EUR-Lex, 2008.
- EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS): Re-evaluation of carbon dioxide (E 290) as a food additive. EFSA Journal, 2016;14(3):4412.
- Belitz, H.-D.; Grosch, W.; Schieberle, P.: Lehrbuch der Lebensmittelchemie. 6. Auflage, Springer, Berlin/Heidelberg, 2008.
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