E472b – Milchsäureester als Lebensmittelemulgator
E472b ist ein zugelassener Lebensmittelemulgator auf Basis von Milchsäureestern. Er verbessert Textur und Haltbarkeit in Backwaren, Margarinen und Fertigprodukten.
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E472b ist ein zugelassener Lebensmittelemulgator auf Basis von Milchsäureestern. Er verbessert Textur und Haltbarkeit in Backwaren, Margarinen und Fertigprodukten.
Was ist E472b?
E472b bezeichnet Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden der Fettsäuren (auch als Lactylierte Mono- und Diglyceride bekannt). Es handelt sich um einen synthetisch hergestellten oder halbsynthetischen Lebensmittelemulgator, der aus der Veresterung von Mono- und Diglyceriden mit Milchsäure gewonnen wird. In der Europäischen Union ist dieser Zusatzstoff als Lebensmittelzusatzstoff mit der E-Nummer 472b zugelassen und darf in einer Vielzahl von Lebensmittelkategorien eingesetzt werden.
Herkunft und Herstellung
E472b wird durch chemische Veresterung von Glycerin, Speisefettsäuren (pflanzlichen oder tierischen Ursprungs) und Milchsäure hergestellt. Die Ausgangsstoffe können sowohl pflanzlicher als auch tierischer Herkunft sein, weshalb E472b für Veganer und Vegetarier nicht automatisch geeignet ist. Hersteller, die ausschliesslich pflanzliche Quellen verwenden, deklarieren dies meist gesondert.
Funktion und Wirkmechanismus
Als Emulgator vermittelt E472b zwischen wasseranziehenden (hydrophilen) und fettlöslichen (lipophilen) Bestandteilen in Lebensmitteln. Dies verhindert die Entmischung von Wasser und Fett und sorgt für eine gleichmässige, stabile Konsistenz. Darüber hinaus wirkt E472b als:
- Stabilisator: Er verhindert das Austreten von Wasser oder Fett aus Lebensmitteln.
- Teigkonditionierer: In Backwaren verbessert er die Teigstruktur und sorgt für ein gleichmässiges, luftiges Backprodukt.
- Texturverbesserer: Er verleiht Cremes, Aufstrichen und Desserts eine glatte, cremige Konsistenz.
- Schaumstabilisator: In Schlagsahne und ähnlichen Produkten hilft er, den Schaum stabil zu halten.
Vorkommen in Lebensmitteln
E472b findet sich in zahlreichen verarbeiteten Lebensmitteln, darunter:
- Backwaren (Brot, Brötchen, Toastbrot, Kuchen, Kekse)
- Margarinen und fettreduzierten Aufstrichen
- Fertigdesserts und Cremes
- Schlagsahne-Alternativen und Dessert-Toppings
- Emulgierte Sossen und Dressings
- Instant-Nudeln und Fertiggerichten
Zulassung und gesetzliche Regelung
In der Europäischen Union ist E472b gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E472b als sicher eingestuft, solange die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Es gilt das sogenannte quantum satis-Prinzip in bestimmten Kategorien, was bedeutet, dass die Menge auf das technologisch notwendige Minimum beschränkt sein muss. Eine spezifische numerische ADI (Acceptable Daily Intake)-Grenze wurde für diese Substanzgruppe nicht festgelegt, da keine gesundheitlichen Bedenken bei üblicher Verwendung identifiziert wurden.
Sicherheit und gesundheitliche Bewertung
E472b gilt nach aktuellem wissenschaftlichem Stand als gesundheitlich unbedenklich bei bestimmungsgemässem Einsatz in Lebensmitteln. Milchsäureester werden im Körper durch Lipasen gespalten und wie natürliche Fette und Milchsäure verstoffwechselt. Negative gesundheitliche Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme sind nicht bekannt. Personen mit bestimmten Unverträglichkeiten oder Allergien sollten jedoch die Herkunft der Ausgangsfettsäuren beachten.
Hinweise für besondere Personengruppen
- Veganer und Vegetarier: Da tierische Fette als Quelle möglich sind, sollte die Herkunft beim Hersteller erfragt werden.
- Personen mit Laktoseintoleranz: Die enthaltene Milchsäure ist fermentativ gewonnen und enthält keinen Milchzucker; eine Unverträglichkeitsreaktion ist sehr unwahrscheinlich.
- Allergiker: E472b gilt nicht als häufiger Allergieauslöser. Bei bekannter Lipid-Überempfindlichkeit sollte dennoch Vorsicht walten.
Kennzeichnung
Lebensmittel, die E472b enthalten, müssen diesen Zusatzstoff gemäss EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht im Zutatenverzeichnis ausweisen. Die Deklaration erfolgt entweder als E472b oder als Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden der Fettsäuren.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of fatty acid esters of glycerol (E 471, E 472a-g) as food additives. EFSA Journal, 2017.
- Europäisches Parlament und Rat der EU: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ueber Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Baines, D. & Seal, R.: Natural Food Additives, Ingredients and Flavourings. Woodhead Publishing, 2012.
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