E927b Carbamid – Lebensmittelzusatzstoff
E927b ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Carbamid (Harnstoff), der als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt wird. Er verbessert die Backeigenschaften von Teig und ist in der EU nur für bestimmte Anwendungen zugelassen.
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E927b ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Carbamid (Harnstoff), der als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt wird. Er verbessert die Backeigenschaften von Teig und ist in der EU nur für bestimmte Anwendungen zugelassen.
Was ist E927b?
E927b bezeichnet den Lebensmittelzusatzstoff Carbamid, chemisch auch als Harnstoff bekannt. Unter der E-Nummer E927b ist dieser Stoff in der Europäischen Union als Mehlbehandlungsmittel zugelassen. Carbamid ist eine organische Verbindung, die in der Natur weit verbreitet ist – unter anderem entsteht sie im menschlichen Stoffwechsel als Abbauprodukt von Proteinen und wird über den Urin ausgeschieden.
Verwendung und Funktion
Als Lebensmittelzusatzstoff wird E927b hauptsächlich in der Backwarenindustrie eingesetzt. Es wirkt als Mehlbehandlungsmittel, das die Teigstruktur und die Backeigenschaften von Mehl verbessert. Konkret kann Carbamid:
- die Glutenstruktur im Teig beeinflussen und so die Dehnbarkeit und Elastizität verbessern
- die Teigreifung beschleunigen
- zur gleichmäßigeren Krumenstruktur im fertigen Backprodukt beitragen
In der EU ist die Verwendung von E927b jedoch auf sehr spezifische Produktgruppen beschränkt. Laut der EU-Verordnung Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe ist Carbamid (E927b) nur für bestimmte Kaugummi-Produkte zugelassen, während seine Verwendung als Mehlbehandlungsmittel in Backwaren in der EU nicht allgemein erlaubt ist. In anderen Ländern, etwa in den USA, kann Harnstoff in der Lebensmittelverarbeitung unter anderen Bedingungen eingesetzt werden.
Chemische Eigenschaften
Carbamid hat die chemische Formel CH₄N₂O (auch geschrieben als CO(NH₂)₂). Es handelt sich um einen weißen, kristallinen Feststoff, der gut wasserlöslich ist. Carbamid wird industriell in großen Mengen synthetisch hergestellt – vor allem als Stickstoffdünger in der Landwirtschaft, aber auch für pharmazeutische und kosmetische Anwendungen (z. B. in Hautpflegeprodukten als feuchtigkeitsspendender Wirkstoff).
Sicherheit und gesundheitliche Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie andere internationale Lebensmittelsicherheitsbehörden haben Carbamid als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung in den zugelassenen Mengen gilt E927b als gesundheitlich unbedenklich. Da Harnstoff ein natürliches Stoffwechselprodukt des menschlichen Körpers ist, wird er bei normaler Nahrungsaufnahme problemlos verarbeitet und ausgeschieden.
Unerwünschte Wirkungen bei üblichem Verzehr von Lebensmitteln, die E927b enthalten, sind nicht bekannt. Allergische Reaktionen auf Carbamid als Lebensmittelzusatzstoff sind äußerst selten.
Kennzeichnung
Wird E927b in einem Lebensmittel eingesetzt, muss es gemäß den EU-Kennzeichnungsvorschriften im Zutatenverzeichnis angegeben werden, entweder als E927b oder unter dem Namen Carbamid. Verbraucher können so erkennen, ob ein Produkt diesen Zusatzstoff enthält.
Abgrenzung zu E927a
Zu beachten ist die Unterscheidung zwischen E927a (Azodicarbonamid) und E927b (Carbamid). Beide fallen unter die Kategorie der Mehlbehandlungsmittel, sind jedoch chemisch völlig unterschiedliche Verbindungen mit unterschiedlichen Zulassungsstatus in der EU. Azodicarbonamid (E927a) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen, während Carbamid (E927b) unter den genannten Einschränkungen erlaubt ist.
Quellen
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- EFSA (European Food Safety Authority): Re-evaluation of carbamide (E 927b) as a food additive. EFSA Journal, 2016.
- Codex Alimentarius Commission (FAO/WHO): General Standard for Food Additives (GSFA), CXS 192-1995, aktualisierte Fassung.
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