E236 Ameisensäure – Konservierungsmittel
E236 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Ameisensäure, eine organische Säure, die als Konservierungsmittel eingesetzt wird, um Lebensmittel vor Bakterien und Schimmel zu schützen.
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E236 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Ameisensäure, eine organische Säure, die als Konservierungsmittel eingesetzt wird, um Lebensmittel vor Bakterien und Schimmel zu schützen.
Was ist E236 (Ameisensäure)?
E236 bezeichnet die Ameisensäure (chemisch: Methansäure, Summenformel HCOOH), die in der Europäischen Union als zugelassener Lebensmittelzusatzstoff gelistet ist. Sie gehört zur Gruppe der Konservierungsmittel und ist die einfachste natürlich vorkommende Carbonsäure. Ihren Namen verdankt sie der roten Waldameise (Formica rufa), in deren Giftsekret sie ursprünglich entdeckt wurde.
Vorkommen und Herstellung
Ameisensäure kommt in der Natur in verschiedenen Quellen vor:
- Im Gift von Ameisen und anderen Insekten
- In Brennnesseln (als Ursache des Brennens)
- In geringen Mengen in einigen Früchten und Honig
Für den industriellen Einsatz wird Ameisensäure synthetisch hergestellt, hauptsächlich durch die Reaktion von Kohlenmonoxid mit Natriumhydroxid (Natriumformiat-Verfahren) oder als Nebenprodukt der Essigsäureproduktion.
Funktion als Lebensmittelzusatzstoff
Als Lebensmittelzusatzstoff E236 wirkt Ameisensäure in erster Linie als Konservierungsmittel. Sie hemmt das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen, indem sie den pH-Wert des Lebensmittels senkt und direkt antimikrobiell wirkt. Dies verlängert die Haltbarkeit von Produkten und schützt vor dem Verderb.
Wirkmechanismus
Die antimikrobielle Wirkung beruht darauf, dass die undissoziierte Form der Ameisensäure in die Zellmembran von Mikroorganismen eindringt, dort dissoziiert und den intrazellulären pH-Wert senkt. Dadurch werden lebenswichtige Enzymreaktionen der Mikroorganismen gestört, was deren Wachstum hemmt oder sie abtötet.
Zulassung und Anwendungsgebiete
In der EU ist E236 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Die Verwendung ist jedoch auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt. Typische Einsatzgebiete umfassen:
- Konservierung von Fischprodukten und Meeresfrüchten
- Tierfuttermittel (insbesondere Silage und Fischmehl) – hier besonders verbreitet
- Bestimmte Getränke und Fruchtprodukte (in einigen Ländern)
In der Lebensmittelproduktion für den menschlichen Verzehr ist E236 in der EU derzeit nicht generell zugelassen und findet kaum direkte Anwendung in Verbraucherprodukten. Die wesentliche Bedeutung liegt im Bereich der Tierfütterung sowie in technischen und industriellen Prozessen.
Sicherheit und gesundheitliche Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere internationale Behörden haben Ameisensäure in zugelassenen Mengen als sicher für den menschlichen Verzehr bewertet. In höheren Konzentrationen kann Ameisensäure jedoch reizend oder ätzend wirken:
- Kontakt mit konzentrierter Ameisensäure kann Haut- und Schleimhautreizungen verursachen
- Eine übermäßige Aufnahme kann zu Magen-Darm-Beschwerden führen
- Für Personen mit einer Überempfindlichkeit gegenüber organischen Säuren kann E236 problematisch sein
Innerhalb der festgelegten zulässigen Tagesdosen (ADI-Wert) gilt der Stoff als unbedenklich. Der ADI-Wert für Ameisensäure wurde von der Gemeinsamen FAO/WHO-Expertengruppe (JECFA) als nicht spezifiziert eingestuft, da bei üblicher Aufnahme kein gesundheitliches Risiko festgestellt wurde.
Kennzeichnungspflicht
Wird E236 in Lebensmitteln eingesetzt, muss es gemäß EU-Lebensmittelrecht in der Zutatenliste entweder als E236 oder unter dem Namen Ameisensäure deklariert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können diesen Stoff somit auf der Verpackung erkennen.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Wissenschaftliche Stellungnahmen zu Lebensmittelzusatzstoffen. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
- Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA): Evaluation of certain food additives and contaminants. WHO Technical Report Series.
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