E404 – Nicht vergebene E-Nummer
E404 ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und existiert nicht als offizielle E-Nummer in der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung.
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E404 ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff und existiert nicht als offizielle E-Nummer in der EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung.
Was ist E404?
E404 ist keine registrierte oder zugelassene E-Nummer innerhalb der Europäischen Union. Das europäische System der E-Nummern kennzeichnet geprüfte und zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe. Die Nummer E404 ist in der aktuellen EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe nicht vergeben und somit offiziell nicht existent.
Das E-Nummern-System in der EU
E-Nummern sind standardisierte Codes, die von der Europäischen Union verwendet werden, um zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen. Jeder Zusatzstoff, der eine E-Nummer erhält, wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Sicherheit, Wirksamkeit und technologische Notwendigkeit geprüft.
Die Nummern sind nach Funktionsklassen gegliedert:
- E100–E199: Farbstoffe
- E200–E299: Konservierungsstoffe
- E300–E399: Antioxidationsmittel und Säureregulatoren
- E400–E499: Verdickungsmittel, Geliermittel, Phosphate und Feuchthaltemittel
- E500–E599: Säureregulatoren und Trennmittel
- E600–E699: Geschmacksverstärker
- E900–E999: Verschiedene Zusatzstoffe
Warum existiert E404 nicht?
Nicht alle Nummern innerhalb eines Bereichs sind vergeben. Manche Nummern sind reserviert, wurden nie zugeteilt oder beziehen sich auf Stoffe, deren Zulassung widerrufen wurde. E404 ist eine solche nicht vergebene Nummer im Bereich der Verdickungsmittel und Geliermittel (E400–E499).
Zum Vergleich: Bekannte und zugelassene E-Nummern in der unmittelbaren Nachbarschaft sind beispielsweise:
- E400: Alginsäure (Geliermittel)
- E401: Natriumalginat (Geliermittel)
- E402: Kaliumalginat (Geliermittel)
- E403: Ammoniumalginat (Geliermittel)
- E405: Propylenglykolalginat (Emulgator, Verdickungsmittel)
Die Nummer E404 wurde in diesem Bereich schlicht nicht belegt.
Bedeutung für Verbraucher
Verbraucher, die auf Lebensmitteletiketten den Aufdruck E404 entdecken, sollten vorsichtig sein: Ein solches Produkt würde einen nicht zugelassenen oder nicht existierenden Zusatzstoff ausweisen, was auf einen Kennzeichnungsfehler oder eine irreführende Deklaration hindeuten kann. In solchen Fällen empfiehlt es sich, das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt zu kontaktieren.
Quellen
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Food additives. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/food-additives
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Lebensmittelzusatzstoffe. Verfügbar unter: https://www.bvl.bund.de
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