E140 Chlorophylle – Lebensmittelfarbstoff
E140 ist ein natürlicher grüner Lebensmittelfarbstoff, der aus Chlorophyll gewonnen wird. Er wird in Lebensmitteln, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt, um eine grüne Farbe zu erzeugen.
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E140 ist ein natürlicher grüner Lebensmittelfarbstoff, der aus Chlorophyll gewonnen wird. Er wird in Lebensmitteln, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt, um eine grüne Farbe zu erzeugen.
Was ist E140?
E140 ist die offizielle EU-Bezeichnung für Chlorophylle als Lebensmittelfarbstoff. Chlorophylle sind natürlich vorkommende grüne Farbpigmente, die in allen grünen Pflanzen vorkommen und für die Photosynthese verantwortlich sind. Als Lebensmittelzusatzstoff werden sie eingesetzt, um Lebensmitteln, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln eine grüne Farbe zu verleihen oder eine durch Verarbeitung verblasste Farbe wiederherzustellen.
Herkunft und Gewinnung
E140 wird aus pflanzlichen Rohstoffen wie Brennnesseln, Spinat, Gras oder anderen grünen Pflanzenteilen gewonnen. Die Extraktion erfolgt mithilfe von Lösungsmitteln wie Aceton, Ethanol oder Methylethylketon, gefolgt von Reinigungs- und Trocknungsschritten. Das Ergebnis ist ein fettlösliches, dunkelgrünes bis olivfarbenes Pulver oder eine Paste.
Varianten von E140
- E140(i) – Chlorophylle: Reine Chlorophyllextrakte, wie sie natürlich in Pflanzen vorkommen.
- E140(ii) – Chlorophylline: Verseifungsprodukte der Chlorophylle, die wasserlöslicher sind und eine etwas stabilere Farbe aufweisen.
Verwendung in Lebensmitteln
E140 wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete umfassen:
- Konfitüren und Gelees
- Süßwaren und Bonbons
- Kaugummi
- Getränke und Limonaden
- Joghurt und Desserts
- Nahrungsergänzungsmittel in Kapsel- oder Tablettenform
- Kosmetika und Seifen (außerhalb des Lebensmittelbereichs)
Sicherheit und Zulassung
E140 ist in der Europäischen Union gemäß der Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Chlorophylle als sicher für den Verzehr bewertet, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Es wurde kein akzeptabler täglicher Aufnahmewert (ADI) festgelegt, da keine Sicherheitsbedenken bekannt sind.
Mögliche Unverträglichkeiten
E140 gilt allgemein als gut verträglich und ist einer der wenigen Lebensmittelfarbstoffe, der nicht mit hyperaktivem Verhalten bei Kindern in Verbindung gebracht wird. In sehr seltenen Fällen können bei empfindlichen Personen leichte Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Eine allergische Reaktion auf E140 ist extrem selten.
Unterschied zu E141
Während E140 die natürlichen Chlorophylle bezeichnet, steht E141 für Kupferkomplexe der Chlorophylle. Bei E141 wird das zentrale Magnesiumatom im Chlorophyllmolekül durch Kupfer ersetzt, was zu einer stabileren und intensiveren grünen Farbe führt. E140 hingegen neigt dazu, beim Erhitzen oder bei Kontakt mit Säuren in ein olivbraunes Phäophytin umzuwandeln und ist damit weniger farbstabil als E141.
Kennzeichnungspflicht
Lebensmittel, die E140 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff auf der Zutatenliste deklarieren, entweder als E140 oder als Chlorophylle. Da es sich um einen natürlichen Farbstoff handelt, ist keine besondere Warnhinweispflicht vorgeschrieben.
Quellen
- Europäische Kommission – Lebensmittelzusatzstoffe: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates.
- EFSA – European Food Safety Authority: Re-evaluation of chlorophylls (E 140) as food additives. EFSA Journal (2015).
- Downham, A. & Collins, P. – Colouring our foods in the last and next millennium. International Journal of Food Science & Technology, 35(1), 5–22 (2000).
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