E142 – Grün S: Lebensmittelfarbstoff
E142 (Grün S) ist ein synthetischer grüner Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt wird. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe und kann bei empfindlichen Personen Unverträglichkeitsreaktionen auslösen.
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E142 (Grün S) ist ein synthetischer grüner Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt wird. Er gehört zur Gruppe der Azofarbstoffe und kann bei empfindlichen Personen Unverträglichkeitsreaktionen auslösen.
Was ist E142?
E142, auch bekannt als Grün S oder Brillantsäuregrün BS, ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff, der Lebensmitteln eine grüne Farbe verleiht. Er gehört zur Gruppe der Triarylmethan-Farbstoffe und ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Die E-Nummer dient der eindeutigen Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß EU-Verordnung.
Verwendung und Vorkommen
E142 wird in verschiedenen verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, um eine ansprechende grüne Farbe zu erzielen oder zu verstärken. Typische Einsatzbereiche sind:
- Süßwaren und Bonbons
- Eiscreme und Speiseeis
- Grüne Erbsenkonserven
- Aromatisierte Getränke
- Desserts und Puddings
- Backwaren und Dekorationen
Die zulässige Höchstmenge in Lebensmitteln ist durch die EU-Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt und liegt je nach Produktkategorie zwischen 50 und 200 mg/kg.
Wirkmechanismus und chemische Eigenschaften
E142 ist ein wasserlöslicher Farbstoff mit der chemischen Bezeichnung Dinatrium-(4-(4-(dimethylamino)-alpha-(4-(dimethyliminio)-cyclohexa-2,5-dienylidenmethyl)benzyl)amino)benzolsulfonat. Er absorbiert Licht im roten Wellenlängenbereich und reflektiert grünes Licht, was die charakteristische grüne Farbe erzeugt. Der Farbstoff ist hitzestabil und lichtstabil, was ihn für industrielle Lebensmittelverarbeitung geeignet macht.
Sicherheit und gesundheitliche Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E142 bewertet und als sicher eingestuft, sofern die zugelassenen Höchstmengen eingehalten werden. Ein akzeptabler täglicher Einnahmewert (ADI) wurde festgelegt. Dennoch gibt es einige gesundheitliche Aspekte, die beachtet werden sollten:
Mögliche Unverträglichkeiten
- Personen mit einer Aspirinunverträglichkeit oder Salicylat-Sensitivität können auf E142 reagieren.
- Bei Menschen mit bekannten Lebensmittelfarbstoffallergien kann E142 allergische Reaktionen wie Hautausschlag, Juckreiz oder Atemwegsbeschwerden auslösen.
- Ein möglicher Zusammenhang mit Hyperaktivität bei Kindern wird diskutiert, obwohl E142 nicht zu den sechs Farbstoffen gehört, die in der sogenannten Southampton-Studie untersucht wurden und für die eine Warnung auf der Verpackung vorgeschrieben ist.
Kennzeichnungspflicht
Lebensmittel, die E142 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis mit seiner E-Nummer oder seinem Namen (Grün S) ausweisen. Eine spezielle Warnung wie bei den Southampton-Farbstoffen ist für E142 nicht vorgeschrieben.
Regulatorischer Status
E142 ist in der Europäischen Union zugelassen. In einigen Ländern, darunter die USA, Kanada und Australien, ist E142 hingegen nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, was auf unterschiedliche Sicherheitsbewertungen und regulatorische Standards hindeutet. In Japan ist der Einsatz ebenfalls nicht erlaubt.
Empfehlungen für sensible Personengruppen
Personen mit bekannten Lebensmittelfarbstoffallergien, Kinder mit Hyperaktivitätsstörungen sowie Menschen mit Aspirin- oder Salicylat-Unverträglichkeit sollten Lebensmittel mit E142 meiden. Eltern wird empfohlen, die Zutatenlisten von Süßwaren und bunten Lebensmitteln sorgfältig zu lesen.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of Green S (E 142) as a food additive. EFSA Journal 2015;13(6):4154. Verfügbar unter: https://www.efsa.europa.eu
- Europäisches Parlament und Rat der EU: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Lebensmittelzusatzstoffe – Farbstoffe. Verfügbar unter: https://www.blv.admin.ch
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