E1517 Glyceryldiacetat – Lebensmittelzusatzstoff
E1517 (Glyceryldiacetat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trägerstoff und Lösungsmittel in Aromen und anderen Zusatzstoffen eingesetzt wird.
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E1517 (Glyceryldiacetat) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trägerstoff und Lösungsmittel in Aromen und anderen Zusatzstoffen eingesetzt wird.
Was ist E1517?
E1517, auch bekannt als Glyceryldiacetat oder Diacetin, ist ein synthetisch hergestellter Lebensmittelzusatzstoff aus der Gruppe der Glycerinester. Er entsteht durch die Veresterung von Glycerin mit Essigsäure und bildet eine klare, leicht viskose Flüssigkeit mit einem milden, leicht buttrigen Geruch. In der Europäischen Union ist E1517 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird hauptsächlich als Trägerstoff und Lösungsmittel für Aromen, Farbstoffe und andere Zusatzstoffe verwendet.
Chemische Eigenschaften
Glyceryldiacetat ist ein Diester des Glycerins, bei dem zwei der drei Hydroxylgruppen des Glycerinmoleküls mit Essigsäure verestert sind. Es ist mischbar mit Wasser, Alkohol und den meisten organischen Lösungsmitteln. Die Verbindung hat folgende charakteristische Eigenschaften:
- Chemische Formel: C7H12O5
- Erscheinungsbild: Farblose bis leicht gelbliche, ölige Flüssigkeit
- Geruch: Schwach, leicht fruchtig bis buttrisch
- Löslichkeit: Gut wasserlöslich und mischbar mit Ethanol
- Siedepunkt: Ca. 200 °C
Verwendung in Lebensmitteln
E1517 wird in der Lebensmittelindustrie primär als Trägerstoff eingesetzt, das heißt, er dient dazu, andere Zusatzstoffe wie Aromen oder Farbstoffe zu lösen, zu verdünnen oder zu dispergieren, ohne deren technologische Wirkung zu verändern. Typische Anwendungsbereiche umfassen:
- Trägerstoff für fettlösliche Aromen und Farbstoffe
- Lösungsmittel für Extraktionsprozesse bei der Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen
- Weichmacher in essbaren Beschichtungen und Hüllen
- Hilfsstoff in der Herstellung von Süßwaren, Backwaren und Getränken
In der EU ist die Verwendung von E1517 durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Es gilt das Prinzip quantum satis, das bedeutet, es darf nur so viel eingesetzt werden, wie zur Erreichung des technologischen Zwecks notwendig ist.
Sicherheit und gesundheitliche Bewertung
E1517 gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Glycerinester der Essigsäure bewertet und als unbedenklich eingestuft, sofern sie in den zugelassenen Anwendungsbereichen und Mengen verwendet werden. Im Körper wird Diacetin durch Enzyme hydrolysiert, wobei Glycerin und Essigsäure entstehen, die beide natürliche Stoffwechselprodukte sind und problemlos abgebaut werden.
Zu den wesentlichen Sicherheitsmerkmalen zählen:
- Kein bekanntes allergenes Potenzial
- Kein nachgewiesenes karzinogenes oder mutagenes Potenzial bei zugelassenen Mengen
- Gute Verträglichkeit bei oraler Aufnahme in üblichen Lebensmittelmengen
- Metabolisierung zu den natürlichen Verbindungen Glycerin und Essigsäure
Kennzeichnung und Verbraucherinformation
Wenn E1517 als funktioneller Zusatzstoff in einem Lebensmittel eingesetzt wird, muss er gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) in der Zutatenliste deklariert werden. Die Kennzeichnung kann entweder als E1517 oder unter seinem Klassennamen Trägerstoff bzw. Lösungsmittel zusammen mit dem Namen oder der E-Nummer erfolgen. Verbraucher, die auf Lebensmittelzusatzstoffe verzichten möchten, sollten die Zutatenlisten der Produkte sorgfältig prüfen.
Abgrenzung zu ähnlichen Verbindungen
E1517 (Glyceryldiacetat / Diacetin) gehört zur Gruppe der Glycerinacetate und ist eng verwandt mit:
- E1516 – Glycerylmonoacetat (Monoacetin): Nur eine Hydroxylgruppe des Glycerins ist acetyliert.
- E1518 – GlycerylTriacetat (Triacetin): Alle drei Hydroxylgruppen des Glycerins sind acetyliert; ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Diese Verbindungen unterscheiden sich in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften, insbesondere in der Wasserlöslichkeit und Viskosität, und werden je nach technologischer Anforderung in der Lebensmittelproduktion eingesetzt.
Quellen
- Europäisches Parlament und Rat der EU: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS): Re-evaluation of acetic acid, lactic acid and their derivatives as food additives. EFSA Journal, 2018;16(2):5140.
- Bauer, K.; Garbe, D.; Surburg, H.: Common Fragrance and Flavor Materials. Wiley-VCH, 5. Auflage, 2008.
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