E171 Titandioxid: Verwendung, Risiken und EU-Verbot
E171 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid, ein weisses Pigment in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika. Seit 2022 ist es in der EU als Lebensmittelzusatzstoff verboten.
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E171 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid, ein weisses Pigment in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika. Seit 2022 ist es in der EU als Lebensmittelzusatzstoff verboten.
Was ist E171?
E171 ist die europaeische Bezeichnung fuer Titandioxid (chemische Formel: TiO2) als Lebensmittelzusatzstoff. Es handelt sich um ein weisses, geruchloses Pigment, das zur Faerbung und Aufhellung von Lebensmitteln, Suessigkeiten, Kaugummis, Saucen, Backwaren sowie von Arzneimitteln und Kosmetika eingesetzt wurde. Titandioxid ist ein natuerlich vorkommendes Mineral, das technisch aufbereitet und zu feinen Partikeln verarbeitet wird.
Verwendung und Vorkommen
E171 wurde in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt, darunter:
- Suessigkeiten und Kaugummis (z. B. zur Weissfaerbung von Zuckerglasuren)
- Backwaren und Desserts
- Saucen und Dressings
- Arzneimittel (als Ueberzug von Tabletten)
- Kosmetika und Sonnenschutzmittel
Das Additiv diente ausschliesslich optischen Zwecken und hatte keinen naehrwertbezogenen Nutzen.
Gesundheitliche Bedenken und Nanopartikel
Ein wesentliches Gesundheitsproblem bei E171 ist, dass ein erheblicher Anteil der Titandioxid-Partikel im Nanobereich liegt (unter 100 Nanometer). Nanopartikel koennen biologische Barrieren im Koerper leichter ueberwinden als groessere Partikel. Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam 2021 nach einer umfassenden Bewertung zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Besorgniserregend waren insbesondere:
- Moegliche genotoxische Eigenschaften (d. h. potenzielle Schaedigung des Erbguts)
- Anreicherung von Partikeln im Darmgewebe
- Entzuendliche Reaktionen im Verdauungstrakt
- Unsicherheiten hinsichtlich der Langzeitauswirkungen auf den Menschen
Regulatorischer Status in der EU
Aufgrund der EFSA-Bewertung hat die Europaeische Kommission E171 ab dem 7. August 2022 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU verboten. Lebensmittel, die Titandioxid enthalten, durften noch bis zum 7. August 2022 in den Verkehr gebracht werden; bestehende Lagerbestaende konnten noch bis zu ihrem Ablaufdatum verkauft werden. In anderen Laendern ausserhalb der EU, wie etwa den USA, ist E171 in Lebensmitteln weiterhin zugelassen.
E171 in Arzneimitteln und Kosmetika
In Arzneimitteln wird Titandioxid als Ueberzugsmittel fuer Tabletten und Kapseln eingesetzt. In diesem Bereich gilt das EU-Verbot nicht in gleicher Weise; hier wird die Sicherheitsbewertung separat durch die Europaeische Arzneimittelagentur (EMA) vorgenommen. In Sonnenschutzmitteln und Kosmetika ist Titandioxid ebenfalls weit verbreitet, da es UV-Strahlen zurueckwirft. Die Sicherheit von Titandioxid in topischen Anwendungen (auf der Haut) wird von der Europaeischen Chemikalienagentur (ECHA) und dem Wissenschaftlichen Ausschuss fuer Verbrauchersicherheit (SCCS) separat bewertet.
Empfehlungen fuer Verbraucher
Verbraucher, die E171 in Lebensmitteln vermeiden moechten, sollten die Zutatenlisten von Produkten sorgfaeltig lesen, insbesondere bei importierten Waren aus Laendern ausserhalb der EU. Bei Produkten wie Tablettenueberzuegen oder Kosmetika ist das Additiv weiterhin moeglich. Wer gesundheitliche Bedenken hat, kann beim behandelnden Arzt oder Apotheker nach Alternativen fragen.
Quellen
- Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of titanium dioxide (E 171) as a food additive. EFSA Journal 2021;19(5):6585. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2021.6585
- Europaeische Kommission: Verordnung (EU) 2022/63 der Kommission vom 14. Januar 2022 zur Aenderung der Anhaenge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171).
- Wissenschaftlicher Ausschuss fuer Verbrauchersicherheit (SCCS): Opinion on Titanium Dioxide (TiO2) used in cosmetic products, SCCS/1617/20, 2021.
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