E223 Natriummetabisulfit: Verwendung und Sicherheit
E223 (Natriummetabisulfit) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel eingesetzt wird. Er hemmt Bakterien- und Pilzwachstum und verhindert die enzymatische Braunung in Lebensmitteln.
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E223 (Natriummetabisulfit) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel eingesetzt wird. Er hemmt Bakterien- und Pilzwachstum und verhindert die enzymatische Braunung in Lebensmitteln.
Was ist E223?
E223, auch bekannt als Natriummetabisulfit oder Natriumpyrosulfit, ist ein anorganisches Salz der schwefligen Saeure mit der chemischen Formel Na₂S₂O₅. Es gehoert zur Gruppe der Sulfite und wird in der Lebensmittelindustrie als zugelassener Zusatzstoff eingesetzt. In der EU ist E223 offiziell als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird primaer als Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel und Mehlbehandlungsmittel verwendet.
Verwendung und Anwendungsgebiete
E223 findet breite Anwendung in der Lebensmittelverarbeitung sowie in anderen Industriebereichen:
- Lebensmittelkonservierung: Wein, Bier, Fruchtsaefte, Trockenfruchte, Meeresfruchte, Kartoffelprodukte und eingelegte Gemuese
- Antioxidative Wirkung: Verhindert die Braunung (Oxidation) von Obst und Gemuese bei der Verarbeitung
- Mehlbehandlung: Verbessert die Backeigenschaften von Teigen
- Pharmazie: Als Konservierungsmittel in Medikamenten und Injektionsloesungen
- Fotografie und Industrie: Einsatz als Reduktionsmittel in verschiedenen industriellen Prozessen
Wirkmechanismus
Natriummetabisulfit setzt in waessriger Loesung schweflige Saeure (H₂SO₃) und Sulfit-Ionen (SO₃²⁻) frei. Diese wirken auf mehrere Weisen antimikrobiell und antioxidativ:
- Hemmung von Enzymen, die fuer die Braunung von Lebensmitteln verantwortlich sind (z. B. Polyphenoloxidase)
- Stoerung des Stoffwechsels von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen
- Bindung von Sauerstoff und freien Radikalen, wodurch oxidativer Verderb verhindert wird
Gesundheitliche Aspekte und Unvertraeglichkeiten
Fuer die Mehrheit der Bevoelkerung gilt E223 bei bestimmungsgemaessem Einsatz als sicher. Dennoch koennen bei empfindlichen Personen Reaktionen auftreten:
Sulfit-Unvertraeglichkeit
Personen mit Sulfit-Unvertraeglichkeit koennen nach dem Verzehr sulfithaltiger Lebensmittel Symptome entwickeln, darunter:
- Kopfschmerzen und Uebelkeit
- Hautroetungen und Juckreiz
- Magenprobleme und Durchfall
- Atembeschwerden, besonders bei Asthmatikern
Asthma und Atemwege
Besonders Asthmatiker koennen empfindlich auf Sulfite reagieren. In seltenen Faellen wurden schwere bronchospastische Reaktionen berichtet. Personen mit bekanntem Asthma bronchiale sollten sulfithaltige Lebensmittel mit Vorsicht konsumieren.
ADI-Wert und Sicherheit
Die Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat fuer Sulfite einen akzeptablen taeglichen Aufnahmewert (ADI) von 0,7 mg pro Kilogramm Koerpergewicht festgelegt (berechnet als SO₂-Aequivalent). Lebensmittel, die Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l enthalten, muessen in der EU mit dem Hinweis Sulfit oder Schwefeldioxid auf dem Etikett gekennzeichnet sein.
Kennzeichnungspflicht in der EU
Gemaess der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) gehoeren Sulfite zu den 14 Hauptallergenen, die auf Lebensmitteletiketten klar und deutlich angegeben werden muessen. Die Kennzeichnung erfolgt unter den Begriffen E223, Natriummetabisulfit oder Sulfit/Schwefeldioxid.
Zugelassene Hoechstmengen
Die Hoechstmengen fuer E223 variieren je nach Lebensmittelkategorie und sind in der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt. Beispielhafte Grenzwerte:
- Getrocknete Fruchte: bis zu 2000 mg/kg
- Wein: bis zu 200 mg/l (abhaengig von Weintyp)
- Garnelen (gekocht): bis zu 150 mg/kg
- Kartoffelprodukte: bis zu 400 mg/kg
Quellen
- Europaeische Behoerde fuer Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of sulfur dioxide (E 220), sodium sulfite (E 221), sodium bisulfite (E 222), sodium metabisulfite (E 223)... EFSA Journal, 2016.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europaeischen Parlaments und des Rates ueber Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europaeischen Union.
- World Health Organization (WHO) / FAO: Toxicological evaluation of certain food additives. WHO Food Additives Series, Geneva.
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