E230 Biphenyl – Konservierungsmittel für Zitrusfrüchte
E230 (Biphenyl) ist ein synthetisches Konservierungsmittel, das zum Schutz von Zitrusfrüchten vor Schimmel eingesetzt wird. Es wird ausschließlich auf die Schale aufgetragen.
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E230 (Biphenyl) ist ein synthetisches Konservierungsmittel, das zum Schutz von Zitrusfrüchten vor Schimmel eingesetzt wird. Es wird ausschließlich auf die Schale aufgetragen.
Was ist E230 (Biphenyl)?
E230 ist die EU-Bezeichnung für Biphenyl (auch Diphenyl genannt), eine aromatische organische Verbindung, die als Konservierungsmittel für Zitrusfrüchte zugelassen ist. Der Stoff wird eingesetzt, um das Wachstum von Schimmelpilzen und Hefen auf der Schale von Orangen, Zitronen, Grapefruits und ähnlichen Früchten während des Transports und der Lagerung zu hemmen.
Chemische Eigenschaften
Biphenyl besteht aus zwei miteinander verbundenen Benzolringen und ist ein farbloser bis weißlicher Feststoff mit charakteristischem aromatischen Geruch. Es ist kaum in Wasser löslich, aber gut in organischen Lösungsmitteln. Zur Anwendung wird es in flüssige Lösungen oder Wachsformulierungen eingearbeitet, mit denen die Oberfläche der Frucht behandelt wird.
Anwendung und Zulassung
E230 darf in der Europäischen Union ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten verwendet werden. Es wird auf die Schale aufgetragen und nicht für Früchte zugelassen, deren Schale zum Verzehr bestimmt ist.
- Zugelassene Früchte: Orangen, Zitronen, Mandarinen, Grapefruits, Limetten und ähnliche Zitrusfrüchte
- Anwendungsform: Behandlung der Schalenoberfläche (Tauchen, Sprühen oder Einarbeitung in Wachs)
- Kennzeichnungspflicht: Behandelte Früchte müssen mit dem Hinweis konserviert mit E230 oder Schale nicht zum Verzehr geeignet gekennzeichnet sein
Gesundheitliche Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie frühere Bewertungen durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) haben Biphenyl hinsichtlich seiner Sicherheit untersucht. Da E230 nur auf die Schale aufgetragen wird, ist die tatsächliche Aufnahme über das Fruchtfleisch gering. Dennoch bestehen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Migration des Stoffs ins Fruchtfleisch, insbesondere bei beschädigter Schale.
- Bei Personen mit empfindlicher Haut oder Schleimhäuten kann Biphenyl Reizungen verursachen.
- In Tierversuchen wurden bei hohen Dosen Leber- und Nierenveränderungen beobachtet.
- Eine direkte Aufnahme durch den Verzehr von unbehandeltem Fruchtfleisch gilt bei bestimmungsgemäßer Anwendung als sehr gering.
Verbrauchertipps
Wer sichergehen möchte, sollte die Schale von behandelten Zitrusfrüchten nicht verzehren und die Früchte vor dem Auspressen oder dem Abreiben der Schale gründlich unter warmem Wasser abwaschen. Wer Zitronenschale oder Orangenschale für Rezepte verwenden möchte, sollte auf unbehandelte oder Bio-Zitrusfrüchte zurückgreifen, bei denen keine Konservierungsstoffe auf der Schale zugelassen sind.
Regulatorischer Status in Europa
Biphenyl (E230) ist in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe als Konservierungsmittel für Zitrusfrüchte zugelassen. Die zulässige Höchstmenge auf der Schale beträgt 70 mg/kg. Außerhalb der EU, etwa in einigen asiatischen Ländern, ist der Einsatz von Biphenyl als Lebensmittelzusatzstoff hingegen nicht zugelassen oder stärker eingeschränkt.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of biphenyl (E 230) as a food additive. EFSA Journal, 2015.
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Stellungnahmen zu Konservierungsstoffen auf Zitrusfrüchten, Berlin.
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