E535 Natriumferrocyanid: Lebensmittelzusatzstoff
E535 (Natriumferrocyanid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel in Speisesalz verwendet wird, um Verklumpungen zu verhindern.
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E535 (Natriumferrocyanid) ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, der als Trennmittel in Speisesalz verwendet wird, um Verklumpungen zu verhindern.
Was ist E535?
E535, bekannt als Natriumferrocyanid (chemische Bezeichnung: Natriumhexacyanoferrat(II)), ist ein anorganisches Salz und zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union. Es wird hauptsächlich als Trennmittel (Anti-Backmittel) eingesetzt, um das Verklumpen von Speisesalz und anderen körnigen oder pulverförmigen Lebensmitteln zu verhindern.
Verwendung in Lebensmitteln
E535 wird vor allem in folgendem Zusammenhang eingesetzt:
- Speisesalz und Salzersatzmitteln: Verhindert die Bildung von Klumpen bei hoher Luftfeuchtigkeit.
- Tafelsalz: Sorgt für eine gleichmäßige, rieselfähige Konsistenz.
Die in Lebensmitteln zugelassene Höchstmenge in der EU beträgt 20 mg/kg im fertigen Produkt. Diese Konzentration gilt als gesundheitlich unbedenklich.
Chemische Eigenschaften
Natriumferrocyanid hat die chemische Formel Na₄[Fe(CN)₆]. Trotz des Namens, der auf Cyanid hinweist, ist E535 in seiner gebundenen Form chemisch stabil und gibt unter normalen Lebensmittelbedingungen kein freies Cyanid ab. Das Eisen ist im Ferrocyanidkomplex fest gebunden, sodass die für Cyanide typische Toxizität nicht auftritt.
Sicherheit und Toxikologie
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere internationale Behörden haben E535 als sicheren Lebensmittelzusatzstoff eingestuft, sofern die zugelassenen Höchstmengen eingehalten werden. In toxikologischen Studien wurde gezeigt:
- E535 wird im Körper kaum resorbiert und größtenteils unverändert ausgeschieden.
- Keine nachgewiesene Mutagenität oder Karzinogenität bei zugelassenen Dosierungen.
- Bei normaler diätetischer Aufnahme entsteht kein relevantes Risiko durch Freisetzung von Cyanid.
Bei extrem hohen, weit über den Lebensmittelstandards liegenden Dosen könnten theoretisch toxische Wirkungen auftreten, diese sind jedoch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht relevant.
Kennzeichnung und Verbraucherinformation
In der EU muss E535 auf der Zutatenliste von Lebensmitteln angegeben werden, entweder als E535 oder als Natriumferrocyanid. Verbraucher, die Lebensmittelzusatzstoffe vermeiden möchten, können auf unraffiniertes Salz oder Salz ohne Rieselhilfen zurückgreifen, das entsprechend gekennzeichnet ist.
Regulatorischer Status
E535 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die erlaubten Anwendungsbereiche und Höchstmengen sind darin klar geregelt. In einigen Ländern außerhalb der EU kann die Zulassung variieren.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of sodium ferrocyanide (E 535), potassium ferrocyanide (E 536) and calcium ferrocyanide (E 538) as food additives. EFSA Journal, 2018.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
- WHO Food Additives Series: Toxicological evaluation of certain food additives. Geneva: World Health Organization.
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