E520 Aluminiumsulfat – Lebensmittelzusatz
E520 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Aluminiumsulfat, ein anorganisches Aluminiumsalz, das als Festigungsmittel und Puffersubstanz in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt wird.
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E520 ist der EU-Lebensmittelzusatzstoff Aluminiumsulfat, ein anorganisches Aluminiumsalz, das als Festigungsmittel und Puffersubstanz in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt wird.
Was ist E520 (Aluminiumsulfat)?
E520 bezeichnet Aluminiumsulfat, ein anorganisches Salz, das aus Aluminium und Schwefelsäure besteht. In der Europäischen Union ist es als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird hauptsächlich als Festigungsmittel sowie als Puffer eingesetzt. Die chemische Formel lautet Al2(SO4)3. Aluminiumsulfat ist ein weißes, kristallines Pulver, das gut wasserlöslich ist und in wässriger Lösung sauer reagiert.
Verwendung in Lebensmitteln
Als Lebensmittelzusatzstoff wird E520 vor allem in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Festigungsmittel: Es stabilisiert die Zellstruktur von Obst und Gemüse, insbesondere bei Konserven und eingelegten Produkten, und erhält so deren Festigkeit und Bissfestigkeit.
- Puffersubstanz: E520 reguliert den pH-Wert in bestimmten Lebensmittelzubereitungen.
- Backtriebmittel: In einigen Ländern und Anwendungen wird Aluminiumsulfat als Komponente in Backpulver-Formulierungen verwendet.
Typische Produktgruppen, in denen E520 vorkommen kann, sind Gemüsekonserven, eingelegte Gurken sowie bestimmte Backwaren. In der Europäischen Union ist die Verwendung streng geregelt und auf spezifische Lebensmittelkategorien beschränkt.
Gesundheitliche Aspekte und Sicherheit
Die Bewertung der gesundheitlichen Sicherheit von E520 ist Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen, da Aluminium als ein ubiquitär vorkommendes Element in hohen Mengen potenziell toxisch wirken kann.
Aluminium und der menschliche Körper
Aluminium wird aus dem Magen-Darm-Trakt nur in geringen Mengen resorbiert. Der Großteil wird über den Stuhl ausgeschieden. Dennoch kann eine chronisch erhöhte Aluminiumaufnahme über Lebensmittel, Trinkwasser und andere Quellen zu einer Anreicherung im Körper führen, insbesondere in Knochen, Lunge und Gehirn. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme (TWI) von 1 mg Aluminium pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.
Mögliche gesundheitliche Risiken
Bei einer dauerhaft übermäßigen Aluminiumzufuhr werden folgende gesundheitliche Risiken diskutiert:
- Beeinträchtigung des Nervensystems (Neurotoxizität)
- Negative Auswirkungen auf den Knochenstoffwechsel (Osteoporose-Risiko)
- Mögliche Auswirkungen auf die Nierenfunktion
- Diskutierte, aber nicht abschließend bewiesene Verbindungen mit neurodegenerativen Erkrankungen
Wichtig: Die durch E520 als Lebensmittelzusatz aufgenommene Aluminiummenge ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in der Regel gering. Dennoch sollte die Gesamtaluminiumbelastung aus allen Quellen (Lebensmittel, Kosmetika, Medikamente) im Blick behalten werden.
Empfindliche Bevölkerungsgruppen
Besondere Vorsicht gilt für Personen mit eingeschränkter Nierenfunktion, da diese Aluminium schlechter ausscheiden können. Auch für Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere wird eine besonders niedrige Aluminiumexposition empfohlen.
Regulierung und Kennzeichnung
In der EU ist E520 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt. Hersteller sind verpflichtet, E520 auf der Zutatenliste des Produkts anzugeben, entweder als E520 oder als Aluminiumsulfat. Die zulässigen Höchstmengen variieren je nach Lebensmittelkategorie und sind in den EU-Vorschriften festgelegt.
Nicht-lebensmitteltechnische Verwendung
Aluminiumsulfat wird in weit größerem Maßstab außerhalb der Lebensmittelindustrie eingesetzt, z. B. bei der Trinkwasseraufbereitung als Flockungsmittel, in der Papierherstellung sowie als Beizmittel in der Textilindustrie. Diese industriellen Anwendungen sind von der lebensmittelrechtlichen Verwendung strikt zu unterscheiden.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of aluminium-containing food additives. EFSA Journal, 2011. https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2011.2148
- Europäische Kommission: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe - Stellungnahme. BfR, Berlin, 2019. https://www.bfr.bund.de
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