E141 – Kupferkomplexe des Chlorophylls
E141 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Basis von Kupferkomplexen des Chlorophylls. Er verleiht Lebensmitteln eine grüne Farbe und gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher.
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E141 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Basis von Kupferkomplexen des Chlorophylls. Er verleiht Lebensmitteln eine grüne Farbe und gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher.
Was ist E141?
E141 bezeichnet Kupferkomplexe des Chlorophylls und Kupferkomplexe der Chlorophylline – grüne Farbstoffe, die in der Lebensmittelindustrie als Färbemittel eingesetzt werden. Sie sind vom natürlichen Pflanzenfarbstoff Chlorophyll abgeleitet, wobei das zentrale Magnesiumatom durch ein Kupferion ersetzt wird. Dadurch entsteht eine besonders farbstabile, leuchtend grüne Verbindung.
Herkunft und Herstellung
Chlorophyll kommt natürlicherweise in allen grünen Pflanzen vor und ist für die Photosynthese verantwortlich. Für die Lebensmittelproduktion wird Chlorophyll zunächst aus pflanzlichem Material (z. B. Brennnessel, Spinat, Gras) extrahiert. Anschließend wird das Magnesiumatom chemisch durch Kupfer ersetzt, was zu einer deutlich stabileren Grünfärbung führt, die weniger empfindlich gegenüber Licht und Hitze ist als reines Chlorophyll (E140).
E141 umfasst zwei Unterformen:
- E141(i): Kupferkomplexe der Chlorophylle – fettlösliche Verbindungen
- E141(ii): Kupferkomplexe der Chlorophylline – wasserlösliche Verbindungen
Verwendung in Lebensmitteln
E141 wird eingesetzt, um Lebensmitteln eine appetitliche grüne Farbe zu verleihen oder eine durch Verarbeitung verloren gegangene Farbe wiederherzustellen. Typische Anwendungsbereiche sind:
- Konserven und tiefgekühltes Gemüse
- Kräuterliköre und aromatisierte Getränke
- Speiseeis und Desserts
- Saucen, Suppen und Würzmittel
- Kaugummis und Süßwaren
- Nahrungsergänzungsmittel
Zulassung und Regulierung
E141 ist in der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E141 bewertet und als sicher eingestuft, sofern die festgelegten Höchstmengen eingehalten werden. Der zulässige Einsatz ist auf bestimmte Lebensmittelkategorien beschränkt, und die verwendeten Mengen unterliegen gesetzlichen Grenzwerten.
Sicherheit und gesundheitliche Bewertung
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung gilt E141 als unbedenklich. Der Kupfergehalt in E141-haltigen Lebensmitteln ist in der Regel gering und überschreitet bei normalen Verzehrmengen nicht die empfohlene tolerierbare Tagesdosis für Kupfer. Kupfer ist zudem ein essenzielles Spurenelement, das der menschliche Körper in kleinen Mengen benötigt.
Dennoch sind bei übermäßigem Konsum kupferhaltiger Verbindungen grundsätzlich folgende Effekte möglich:
- Übelkeit und Magenreizungen bei sehr hoher Aufnahme
- In extremen Fällen Leberschäden durch Kupferakkumulation (bei chronischer Überexposition)
Für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung stellt E141 bei normaler Ernährung kein Gesundheitsrisiko dar. Personen mit Morbus Wilson – einer seltenen genetischen Erkrankung, die zu einer krankhaften Kupferansammlung im Körper führt – sollten kupferhaltige Zusatzstoffe meiden und ärztlichen Rat einholen.
Kennzeichnung
Lebensmittel, die E141 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis ausweisen, entweder als E141 oder unter der Bezeichnung Kupferkomplexe des Chlorophylls bzw. Kupferkomplexe der Chlorophylline. Eine Warnetikettierung (wie sie bei bestimmten anderen Farbstoffen vorgeschrieben ist) ist für E141 nicht erforderlich.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of copper complexes of chlorophylls (E 141) as a food additive. EFSA Journal, 2015.
- Europäische Kommission: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe, Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Lebensmittelfarbstoffe – Verwendung, Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung, Berlin, 2021.
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