E150c – Ammonsulfit-Zuckerkulör: Farbstoff erklärt
E150c ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff, bekannt als Ammonsulfit-Zuckerkulör. Er wird durch Erhitzen von Zucker mit Ammonium- und Sulfit-Verbindungen hergestellt und verleiht Lebensmitteln eine braune Färbung.
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E150c ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff, bekannt als Ammonsulfit-Zuckerkulör. Er wird durch Erhitzen von Zucker mit Ammonium- und Sulfit-Verbindungen hergestellt und verleiht Lebensmitteln eine braune Färbung.
Was ist E150c?
E150c, auch bekannt als Ammonsulfit-Zuckerkulör, ist ein natürlich analoger, durch Wärmebehandlung hergestellter Lebensmittelfarbstoff der Klasse III der Karamellfarben. Er wird durch kontrolliertes Erhitzen von Kohlenhydraten (meist Saccharose, Glucose oder Fructose) in Gegenwart von Ammonium- und Sulfitverbindungen gewonnen. Das Ergebnis ist ein dunkelbrauner bis schwarzer Farbstoff, der in zahlreichen Lebensmitteln und Getränken eingesetzt wird.
Herstellung
Die Herstellung von E150c erfolgt durch die sogenannte Maillard-ähnliche Reaktion unter Hitzeeinwirkung. Dabei werden Zucker mit Ammoniumverbindungen (z. B. Ammoniumcarbonat) und Sulfitverbindungen (z. B. Natriumsulfit) erhitzt. Dieser Prozess erzeugt ein komplexes Gemisch aus braunen Farbpigmenten. Im Vergleich zu den anderen Karamellfarbenklassen (E150a, E150b, E150d) enthält E150c sowohl Ammonium- als auch Sulfitreste im Herstellungsprozess.
Verwendung in Lebensmitteln
E150c wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken als Farbstoff eingesetzt, um eine ansprechende braune bis goldbraune Farbe zu erzielen. Typische Anwendungsgebiete sind:
- Bier und Malzgetränke
- Essig und Soßen
- Backwaren und Brot
- Fleischprodukte und Marinaden
- Softdrinks (in geringerem Maße als E150d)
- Konfitüren und Fruchtaufstriche
Sicherheit und Gesundheitliche Bewertung
E150c ist in der Europäischen Union gemäß der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Karamellfarben, einschließlich E150c, wiederholt bewertet. In ihrer aktuellen Bewertung aus dem Jahr 2011 und der Überprüfung von 2020 stufte die EFSA E150c bei normaler Aufnahmemenge als unbedenklich ein.
Ein relevanter Aspekt bei E150c ist die potenzielle Bildung von 4-Methylimidazol (4-MEI) und 2-Acetyl-4-tetrahydroxybutylimidazol (THI) während des Herstellungsprozesses. THI steht im Verdacht, das Immunsystem beeinflussen zu können, was in Tierstudien beobachtet wurde. Die EFSA hat jedoch festgestellt, dass die Aufnahmemengen beim Menschen unter den toxikologisch relevanten Schwellenwerten liegen.
Kennzeichnung
In der Zutatenliste von Lebensmitteln muss E150c entweder als E150c oder als Zuckerkulör bzw. Karamellfarbe (Ammonsulfit-Prozess) angegeben werden. Verbraucher, die auf bestimmte Zusatzstoffe achten, sollten die Zutatenliste sorgfältig lesen.
Verträglichkeit und Allergien
Obwohl E150c aus Zucker hergestellt wird, enthält das Endprodukt keinen nennenswerten Restzucker und ist daher für die meisten Menschen verträglich. Da bei der Herstellung Sulfitverbindungen eingesetzt werden, kann E150c geringe Mengen an Sulfit-Rückständen enthalten, was für sulfitempfindliche Personen relevant sein kann. Menschen mit einer bekannten Sulfit-Unverträglichkeit sollten entsprechende Produkte meiden oder mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of caramel colours (E 150 a, b, c, d) as food additives. EFSA Journal 2011;9(3):2004. Verfügbar unter: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2011.2004
- Europäische Kommission: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA): Caramel colours. Safety evaluation. WHO Food Additives Series, Nr. 20. Genf: WHO, 1986.
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