E153 Pflanzenkohle – Lebensmittelfarbstoff
E153 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Basis von Pflanzenkohle, der Lebensmitteln eine tiefschwarze Farbe verleiht. Er gilt als natürlicher Farbstoff und wird in der EU in bestimmten Käse- und Süßwarenprodukten eingesetzt.
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E153 ist ein zugelassener Lebensmittelfarbstoff auf Basis von Pflanzenkohle, der Lebensmitteln eine tiefschwarze Farbe verleiht. Er gilt als natürlicher Farbstoff und wird in der EU in bestimmten Käse- und Süßwarenprodukten eingesetzt.
Was ist E153?
E153, auch bekannt als Pflanzenkohle oder Vegetable Carbon, ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff, der durch die kontrollierte Verbrennung pflanzlicher Materialien wie Holz, Torf, Zellulose oder Kokosnussschalen gewonnen wird. Er verleiht Lebensmitteln eine intensive tiefschwarze Farbe und ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Herkunft und Herstellung
E153 wird aus pflanzlichen Rohstoffen durch Pyrolyse oder kontrollierte Verbrennung bei hohen Temperaturen hergestellt. Dabei entsteht ein feines, schwarzes Pulver, das hauptsächlich aus reinem Kohlenstoff besteht. Da es aus natürlichen, pflanzlichen Quellen stammt, gilt es als natürlicher Farbstoff und ist daher auch in der Naturkosmetik sowie in bestimmten Bio-Produkten verwendbar, sofern die jeweiligen Vorschriften dies erlauben.
Verwendung in Lebensmitteln
In der Europäischen Union ist E153 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in bestimmten Lebensmittelkategorien zugelassen. Typische Anwendungsgebiete sind:
- Hartkäse und Käseprodukte (z. B. schwarze Käserinden)
- Süßwaren und Konfekt (z. B. Lakritz, schwarze Bonbons)
- Backwaren mit dekorativer schwarzer Färbung
- Pasteten und Wurstwaren in bestimmten regionalen Spezialitäten
Die erlaubten Höchstmengen variieren je nach Produktkategorie und sind in der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung festgelegt.
Sicherheit und gesundheitliche Bewertung
E153 wird vom menschlichen Körper nicht resorbiert, das heißt, er wird unverdaut durch den Verdauungstrakt ausgeschieden. Dadurch ist er im Allgemeinen als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E153 bewertet und festgestellt, dass er bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kein Sicherheitsproblem darstellt.
Dennoch gibt es einige Hinweise zu beachten:
- E153 kann die Stuhlfarbe vorübergehend schwarz färben, was nicht mit Blut im Stuhl verwechselt werden sollte.
- In sehr großen Mengen kann er die Aufnahme bestimmter Nährstoffe und Medikamente im Darm beeinträchtigen, da Aktivkohle bekannt dafür ist, Substanzen zu adsorbieren.
- Personen, die regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten größere Mengen E153-haltiger Produkte mit Vorsicht konsumieren.
Kennzeichnungspflicht
Lebensmittel, die E153 enthalten, müssen diesen Zusatzstoff im Zutatenverzeichnis ausweisen, entweder als E153 oder als Pflanzenkohle. Eine zusätzliche Warnung ist bei E153 im Gegensatz zu bestimmten synthetischen Farbstoffen (z. B. den sogenannten Southampton-Farbstoffen) nicht vorgeschrieben.
Unterschied zu Aktivkohle
E153 (Pflanzenkohle) und medizinische Aktivkohle sind chemisch verwandt, aber nicht identisch. Aktivkohle wird durch zusätzliche Aktivierungsschritte hergestellt, die ihre Oberfläche und Adsorptionsfähigkeit stark erhöhen. E153 besitzt eine geringere Adsorptionskapazität und ist speziell für den Einsatz als Lebensmittelfarbstoff vorgesehen.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of vegetable carbon (E 153) as a food additive. EFSA Journal, 2012.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
- Burdock, G. A.: Fenaroli's Handbook of Flavor Ingredients. CRC Press, 6. Auflage, 2010.
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