E160c – Paprikaextrakt als Lebensmittelfarbstoff
E160c ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff aus Paprika, der Speisen eine rote bis orange Farbe verleiht. Er gilt als gut verträglich und ist in der EU zugelassen.
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E160c ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff aus Paprika, der Speisen eine rote bis orange Farbe verleiht. Er gilt als gut verträglich und ist in der EU zugelassen.
Was ist E160c?
E160c ist ein natürlicher Lebensmittelfarbstoff, der aus den Früchten der Paprikapflanze (Capsicum annuum) gewonnen wird. Er besteht hauptsächlich aus den Carotinoiden Capsanthin und Capsorubin, die für die charakteristische rote bis orange Farbe von Paprika verantwortlich sind. In der Lebensmittelindustrie wird E160c eingesetzt, um Produkten eine ansprechende Farbe zu verleihen.
Herkunft und Gewinnung
E160c wird aus getrockneten und gemahlenen Paprikaschoten oder durch Extraktion mit Lösungsmitteln aus Paprikafrüchten gewonnen. Der Farbstoff enthält neben Capsanthin und Capsorubin auch weitere Carotinoide sowie geringe Mengen an ätherischen Ölen und Capsaicin, dem scharf schmeckenden Wirkstoff der Paprika. Der Gehalt an Capsaicin im Extrakt ist jedoch so gering, dass keine Schärfe im Lebensmittel wahrgenommen wird.
Verwendung in Lebensmitteln
E160c wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, darunter:
- Wurstwaren und Fleischprodukte
- Fertiggerichte und Suppen
- Snacks und Chips
- Saucen, Dressings und Würzmittel
- Milchprodukte wie Käse und Joghurt
- Süßwaren und Gebäck
Der Farbstoff sorgt für eine appetitliche rote bis orange Farbe und kann je nach Dosierung auch einen leicht paprikaartigen Geschmack hinterlassen.
Zulassung und gesetzliche Grundlagen
E160c ist in der Europäischen Union gemäß der Lebensmittelzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelfarbstoff zugelassen. Er darf in den genehmigten Lebensmittelkategorien verwendet werden, wobei für viele Anwendungen das Prinzip quantum satis gilt, d. h. die Menge muss technologisch notwendig und so gering wie möglich sein. Für bestimmte Produktgruppen gelten spezifische Höchstmengen.
Sicherheit und Verträglichkeit
E160c gilt als einer der am besten verträglichen Lebensmittelfarbstoffe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Stoff als sicher eingestuft. Ein akzeptabler täglicher Einnahme-Wert (ADI) wurde nicht festgelegt, da keine toxikologischen Bedenken bekannt sind. Allergische Reaktionen sind sehr selten, können jedoch bei Personen mit einer Paprika-Allergie auftreten. Personen mit einer bekannten Allergie gegen Paprika oder andere Nachtschattengewächse sollten entsprechende Produkte meiden.
Unterschied zu anderen Carotinoiden
E160c gehört zur Gruppe der Carotinoide und ist eng verwandt mit anderen natürlichen Farbstoffen wie Beta-Carotin (E160a) oder Lycopin (E160d). Im Gegensatz zu Beta-Carotin besitzt Capsanthin keine nennenswerte Provitamin-A-Aktivität. Dennoch werden Capsanthin und Capsorubin als Antioxidantien diskutiert, wobei ihre gesundheitlichen Wirkungen im Menschen noch Gegenstand der Forschung sind.
Kennzeichnungspflicht
Lebensmittel, die E160c enthalten, müssen diesen Zusatzstoff auf der Zutatenliste angeben. Die Kennzeichnung erfolgt entweder als E160c oder unter der Bezeichnung Paprikaextrakt. Eine besondere Warnhinweispflicht wie bei den sogenannten Southampton-Farbstoffen besteht für E160c nicht.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific opinion on the re-evaluation of paprika extract (E 160c) as a food additive. EFSA Journal, 2016.
- Europäische Kommission: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union, 2008.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Lebensmittelfarbstoffe - Verwendung, Kennzeichnung und gesundheitliche Bewertung. Berlin, 2020.
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