E211 Natriumbenzoat – Wirkung & Sicherheit
E211 (Natriumbenzoat) ist ein weit verbreiteter Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel in Getränken und Lebensmitteln eingesetzt wird.
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E211 (Natriumbenzoat) ist ein weit verbreiteter Lebensmittelzusatzstoff, der als Konservierungsmittel in Getränken und Lebensmitteln eingesetzt wird.
Was ist E211 (Natriumbenzoat)?
E211, bekannt als Natriumbenzoat, ist das Natriumsalz der Benzoesäure (E210). Es gehört zur Gruppe der Konservierungsmittel und wird in der Lebensmittelindustrie weltweit eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen in Lebensmitteln und Getränken zu hemmen. Natriumbenzoat kommt in sehr geringen Mengen auch natürlich in bestimmten Früchten wie Preiselbeeren, Heidelbeeren und Pflaumen vor.
Verwendung und Vorkommen
Als Konservierungsmittel wird E211 vor allem in sauren Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, da es in einem niedrigen pH-Bereich (unter pH 4,5) am wirksamsten ist. Typische Produkte, die Natriumbenzoat enthalten können, sind:
- Limonaden und Softdrinks
- Fruchtsäfte und Fruchtnektare
- Saure Gurken und Pickles
- Salat-Dressings und Saucen
- Marmeladen und Konfitüren
- Margarine und bestimmte Milchprodukte
- Medizinische Sirupe und Hustensäfte
Wirkmechanismus
Natriumbenzoat wird im sauren Milieu des Lebensmittels in die undissoziierte Benzoesäure umgewandelt. Diese kann die Zellmembran von Mikroorganismen durchdringen und deren Stoffwechselprozesse hemmen, indem sie den intrazellulären pH-Wert senkt und wichtige Enzyme blockiert. Dadurch wird das Wachstum von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen effektiv verhindert.
Zulassung und Höchstmengen
In der Europäischen Union ist E211 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 geregelt. Die erlaubten Höchstmengen variieren je nach Produktkategorie und liegen in der Regel zwischen 150 mg/kg und 2000 mg/kg. Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake, also die akzeptable tägliche Aufnahmemenge) wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf 5 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt.
Gesundheitliche Aspekte und Sicherheit
Reaktion mit Ascorbinsäure (Vitamin C)
Ein wichtiger Sicherheitsaspekt ist die Reaktion von Natriumbenzoat mit Ascorbinsäure (Vitamin C, E300), die in vielen Getränken vorkommt. Unter bestimmten Bedingungen (Wärme, Licht) kann dabei Benzol entstehen, eine krebserregende Verbindung. Die Mengen, die dabei entstehen, sind in der Regel sehr gering, gelten jedoch als unerwünscht. Verbraucher sollten daher auf Produktkombinationen mit beiden Zusatzstoffen achten.
Mögliche Unverträglichkeiten
Bei empfindlichen Personen kann Natriumbenzoat Unverträglichkeitsreaktionen auslösen, darunter:
- Hautreizungen oder Nesselsucht (Urtikaria)
- Asthmaanfälle bei Personen mit vorbestehendem Asthma
- Magen-Darm-Beschwerden
Hyperaktivität bei Kindern
Eine viel beachtete britische Studie (die sogenannte McCann-Studie, 2007) zeigte einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Konsum bestimmter Konservierungsmittel und Farbstoffe, darunter Natriumbenzoat, und gesteigerter Hyperaktivität bei Kindern. Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt die EFSA für Produkte, die bestimmte Azofarbstoffe enthalten, einen Warnhinweis. Für Natriumbenzoat allein ist die Studienlage weniger eindeutig.
Kennzeichnung
In der EU müssen Lebensmittel, die E211 enthalten, diesen Zusatzstoff in der Zutatenliste entweder unter seiner E-Nummer (E211) oder seinem Namen (Natriumbenzoat) ausweisen. So können Verbraucher informierte Entscheidungen treffen.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of benzoic acid (E 210), sodium benzoate (E 211), potassium benzoate (E 212) and calcium benzoate (E 213) as food additives. EFSA Journal, 2016.
- McCann D. et al. - Food additives and hyperactive behaviour in 3-year-old and 8/9-year-old children in the community: a randomised, double-blinded, placebo-controlled trial. The Lancet, 2007; 370(9598):1560-1567.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Amtsblatt der Europäischen Union.
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