E133 Brillantblau FCF: Farbstoff in Lebensmitteln
E133 (Brillantblau FCF) ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff, der in Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln eingesetzt wird. Er verleiht Produkten eine intensive Blaufärbung.
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E133 (Brillantblau FCF) ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff, der in Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln eingesetzt wird. Er verleiht Produkten eine intensive Blaufärbung.
Was ist E133 (Brillantblau FCF)?
E133, bekannt als Brillantblau FCF (auch FD&C Blue No. 1 genannt), ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff aus der Gruppe der Triarylmethanfarbstoffe. Er wird verwendet, um Lebensmitteln, Getränken, Süßwaren und kosmetischen Produkten eine lebhafte blaue Farbe zu verleihen. Der Farbstoff ist wasserlöslich und hitzestabil, was ihn für viele industrielle Anwendungen geeignet macht.
Herkunft und Herstellung
Brillantblau FCF wird synthetisch aus petrochemischen Ausgangsstoffen hergestellt. Es handelt sich um einen rein künstlichen Farbstoff ohne natürliche Grundlage. Er wurde erstmals Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt und ist heute einer der am häufigsten verwendeten blauen Lebensmittelfarbstoffe weltweit.
Verwendung in Lebensmitteln und anderen Produkten
E133 findet sich in einer Vielzahl von Produkten:
- Süßigkeiten, Bonbons und Kaugummi
- Limonaden und Sportgetränke
- Eiscreme und Desserts
- Backwaren und Glasuren
- Nahrungsergänzungsmittel in Kapsel- oder Tablettenform
- Kosmetika und Körperpflegeprodukte
- Medizinische Anwendungen (z. B. als Kontrastmittel in bestimmten diagnostischen Verfahren)
Zulassung und gesetzliche Regelungen
In der Europäischen Union ist E133 gemäß der Lebensmittelfarbstoffrichtlinie (RL 94/36/EG) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen, jedoch mit Einschränkungen: Es darf nicht in allen Lebensmittelkategorien eingesetzt werden. In bestimmten Ländern wie Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland und der Schweiz war der Einsatz historisch eingeschränkt oder verboten, bevor harmonisierte EU-Regelungen galten.
In den USA ist E133 als FD&C Blue No. 1 von der FDA (Food and Drug Administration) als sicher zugelassen (GRAS-Status für zugelassene Mengen).
Gesundheitliche Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E133 bewertet und einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) von 6 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gilt der Farbstoff als sicher für die allgemeine Bevölkerung.
Mögliche Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten
Bei empfindlichen Personen können folgende Reaktionen auftreten:
- Allergische Reaktionen (selten), insbesondere bei Personen mit einer Aspirin-Unverträglichkeit
- Magen-Darm-Beschwerden bei übermäßigem Konsum
- Kreuzreaktionen mit anderen synthetischen Farbstoffen möglich
Kinder und Hyperaktivität
Die sogenannte Southampton-Studie (2007) untersuchte den Zusammenhang zwischen bestimmten Lebensmittelfarbstoffen (darunter auch E133 in Kombination mit anderen Farbstoffen und Natriumbenzoat) und hyperaktivem Verhalten bei Kindern. Aufgrund dieser Studie empfiehlt die EFSA, dass Lebensmittel mit diesen Farbstoffen einen entsprechenden Warnhinweis tragen sollen. E133 selbst zeigte in dieser Studie jedoch keine direkte Beteiligung an den beobachteten Effekten.
Kennzeichnungspflicht
In der EU müssen Lebensmittel, die E133 enthalten, diesen Zusatzstoff auf der Zutatenliste entweder unter dem Namen Brillantblau FCF oder der E-Nummer E133 ausweisen. Verbraucher können so gezielt darauf achten und den Konsum bei Bedarf einschränken.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of Brilliant Blue FCF (E 133) as a food additive. EFSA Journal, 2010.
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe.
- McCann D. et al. - Food additives and hyperactive behaviour in 3-year-old and 8/9-year-old children in the community: a randomised, double-blinded, placebo-controlled trial. The Lancet, 2007.
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