E955 Sucralose – Süßstoff Wirkung & Sicherheit
E955 ist der EU-Zusatzstoffcode für Sucralose, einen kalorienfrei en Süßstoff, der aus Zucker hergestellt wird und etwa 600-mal süßer als Saccharose ist.
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E955 ist der EU-Zusatzstoffcode für Sucralose, einen kalorienfrei en Süßstoff, der aus Zucker hergestellt wird und etwa 600-mal süßer als Saccharose ist.
Was ist E955 (Sucralose)?
E955 ist die offizielle EU-Kennzeichnung für Sucralose, einen synthetisch hergestellten Süßstoff, der aus gewöhnlichem Haushaltszucker (Saccharose) gewonnen wird. Dabei werden drei Hydroxylgruppen des Zuckermoleküls durch Chloratome ersetzt, wodurch eine Verbindung entsteht, die vom Körper kaum aufgenommen und nahezu kalorienfrei ist. Sucralose ist etwa 400- bis 600-mal süßer als Saccharose und gilt als hitzebeständig, was sie für den Einsatz beim Kochen und Backen geeignet macht.
Herstellung und chemische Eigenschaften
Sucralose wird durch einen mehrstufigen chemischen Prozess aus Saccharose synthetisiert. Die chemische Bezeichnung lautet 4,1,6-Trichlorgalactosaccharose. Durch die Einführung von Chloratomen erkennt das Verdauungssystem die Verbindung nicht als Kohlenhydrat, weshalb sie unverdaut ausgeschieden wird und keine glykämische Wirkung hat.
- Molekularformel: C12H19Cl3O8
- Süßkraft: ca. 400–600-fach stärker als Saccharose
- Kalorienwert: praktisch 0 kcal
- Hitzebeständig bis ca. 120 °C
- Gut wasserlöslich
Verwendung in Lebensmitteln
Sucralose (E955) wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, vor allem in kalorienreduzierten und zuckerfreien Produkten. Typische Anwendungsgebiete sind:
- Softdrinks und Energydrinks
- Joghurts und Milchprodukte
- Süßwaren, Kaugummi und Backwaren
- Tisch-Süßungsmittel (z. B. in Pulver- oder Tablettenform)
- Diätprodukte und Nahrungsergänzungsmittel
- Arzneimittel und Nahrungsmittel für besondere medizinische Zwecke
Zulassung und gesetzliche Regelung
In der Europäischen Union ist E955 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) von 15 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt. Auch die US-amerikanische Lebensmittelbehörde FDA sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufen Sucralose als sicher ein.
Wirkung auf den Blutzucker und den Stoffwechsel
Da Sucralose vom Verdauungstrakt nicht nennenswert absorbiert wird, hat sie keinen direkten Einfluss auf den Blutzuckerspiegel und eignet sich daher als Zuckeralternative für Menschen mit Diabetes mellitus. Neuere Studien untersuchen jedoch, ob Sucralose in Kombination mit Kohlenhydraten die Insulinreaktion beeinflussen könnte. Die bisherige Studienlage ist hierzu noch nicht abschließend.
Mögliche Nebenwirkungen und Sicherheit
Sucralose gilt bei moderatem Konsum als sicher für die meisten Menschen. In sehr hohen Dosen, die weit über dem ADI-Wert liegen, wurden in Tierstudien Auswirkungen auf die Darmflora beobachtet. Für den Menschen sind diese Befunde bei üblichem Verzehr nicht eindeutig belegt. Einzelne Personen berichten über:
- Magen-Darm-Beschwerden bei sehr hohem Konsum
- Mögliche Veränderungen des Darmmikrobioms (aktuelle Forschung)
Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Chlorverbindungen sollten ihren Arzt konsultieren, bevor sie sucralosehaltige Produkte in größeren Mengen konsumieren.
Kennzeichnung auf Lebensmitteln
Lebensmittel, die E955 enthalten, müssen dies im Zutatenverzeichnis deklarieren, entweder als E955 oder als Sucralose. Zusätzlich ist bei Lebensmitteln mit einem Süßstoffgehalt der Hinweis mit Süßungsmittel(n) auf der Verpackung vorgeschrieben.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Re-evaluation of sucralose (E 955) as a food additive. EFSA Journal, 2017.
- Weltgesundheitsorganisation (WHO): Evaluation of certain food additives – sucralose. WHO Technical Report Series, 2009.
- U.S. Food and Drug Administration (FDA): Additional Information about High-Intensity Sweeteners Permitted for Use in Food in the United States. FDA.gov, 2023.
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