E131 Patentblau V – Lebensmittelfarbstoff
E131 (Patentblau V) ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und Lebensmitteln eine intensive Blaufärbung verleiht.
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E131 (Patentblau V) ist ein synthetischer blauer Lebensmittelfarbstoff, der in der EU zugelassen ist und Lebensmitteln eine intensive Blaufärbung verleiht.
Was ist E131 (Patentblau V)?
E131, bekannt unter dem Namen Patentblau V (auch CI 42051 oder Food Blue 5), ist ein synthetischer Triarylmethan-Farbstoff, der in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist. Er wird verwendet, um Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln eine intensive blaue bis blaugrüne Farbe zu verleihen. Der Farbstoff ist wasserlöslich und gehört zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe.
Herkunft und Herstellung
E131 wird synthetisch aus petrochemischen Ausgangsstoffen hergestellt. Er kommt nicht natürlich in Lebensmitteln vor. Der Farbstoff wird als Natriumsalz in Pulverform produziert und ist gut in Wasser löslich. In der Natur existiert kein entsprechendes Äquivalent dieses Farbstoffs.
Verwendung in Lebensmitteln
Patentblau V wird in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken eingesetzt, darunter:
- Süßwaren und Konfekt
- Erfrischungsgetränke und Limonaden
- Speiseeis und Desserts
- Dekorationen und Überzüge für Backwaren
- Alkoholische Getränke
In der Medizin wird E131 auch als diagnostischer Farbstoff eingesetzt, beispielsweise zur Darstellung von Lymphknoten während chirurgischer Eingriffe (Sentinel-Lymphknoten-Biopsie).
Zulassung und gesetzliche Regelungen
In der Europäischen Union ist E131 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, jedoch nur für bestimmte Lebensmittelkategorien und innerhalb festgelegter Höchstmengen. In den USA ist Patentblau V von der FDA nicht als Lebensmittelfarbstoff zugelassen, kann aber als Medizinprodukt verwendet werden. In einigen anderen Ländern außerhalb der EU ist die Zulassung ebenfalls eingeschränkt oder nicht vorhanden.
Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat E131 bewertet und einen akzeptablen täglichen Aufnahmewert (ADI) festgelegt. Dennoch gibt es Hinweise auf mögliche unerwünschte Wirkungen:
- Allergische Reaktionen: Bei empfindlichen Personen wurden allergische Reaktionen, wie Hautausschlag, Juckreiz oder selten auch anaphylaktische Schocks, berichtet.
- Kreuzreaktivität: Personen mit einer Aspirin-Unverträglichkeit oder bekannten Allergien auf andere Azofarbstoffe können möglicherweise auch auf E131 reagieren, obwohl E131 selbst kein Azofarbstoff ist.
- Reaktionen bei Kindern: Wie bei anderen synthetischen Lebensmittelfarbstoffen gibt es Diskussionen über mögliche Auswirkungen auf die Hyperaktivität bei Kindern, obwohl E131 nicht explizit zu der Southampton-Gruppe der sechs Farbstoffe gehört, für die entsprechende Warnhinweise in der EU vorgeschrieben sind.
Kennzeichnungspflicht
Gemäß den EU-Vorschriften müssen Lebensmittel, die E131 enthalten, diesen Farbstoff in der Zutatenliste unter seiner E-Nummer oder seinem Namen (Patentblau V) ausweisen. Verbraucher, die Lebensmittelzusatzstoffe meiden möchten, können so gezielt auf die Kennzeichnung achten.
Quellen
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Scientific Opinion on the re-evaluation of Patent Blue V (E 131) as a food additive. EFSA Journal, 2013;11(3):3127. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2013.3127
- Europäische Kommission: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
- Saltmarsh M. (Hrsg.): Essential Guide to Food Additives. 4. Auflage. Royal Society of Chemistry, Cambridge, 2013.
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